![]() |
|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Konformiditätserklärung
Also, wenn der Verkäufer so was nicht mehr hat, muss man beim Bootsimporteur oder Hersteller eine solche anfordern.
Bei mir war das der Fall. der Verkäufer aus Holland hatte keine Erklärung. Ich musste diese für UNVERSCHÄMTE 100 € über den Importeur bei Zodiac besorgen. Das war nichts weiter als eine Fotokopie, nichts abgestempelt. Bei meinem vorhergehenden Boot auch Zodiac, gab es von Wasserschiffahrtsamt bei mir, (weil bein Vorbesitzer auch schon) eine Zulassung anhand der Fotokopie der Plakette aus dem Boot. Aber bereits beim Weiterverkauf von mir bestand dann das WSA auf dem Certifikat. Also mein Käufer musste sich das dann besorgen.
__________________
Liebe Grüße Henning-Axel ![]() |
#2
|
||||
|
||||
Also in Zukunft werde ich beim Kauf egal ob neu oder gebraucht darauf achten, daß es diese Erklärung dazu gibt, scheint ja wohl sonst viel Streß zu geben.
100,-€ für ne Fotokopie ist etwas teuer, eine kleine Bearbeitungsgebühr würde ich ja noch einsehen, schließlich hat der Händler nur Arbeit mit sowas. Ich habe nun über den deutschen Großhändler ein CE Certificate für mein Boot bekommen, die waren sehr nett und hilfsbereit, ich hoffe daß es damit klappt, Mittwoch bin ich dann schlauer und werde berichten. Gruß Jens Zitat:
|
#3
|
||||
|
||||
Hallo Jens,
nur interessehalber, ist die denn jetzt nur für DIESES EINE Boot, mit einer eventuellen Herstellernummer des Bootes oder für die ganze Serie, also ohne eine, ich sag mal "Fahrgestellnummer", so das man sie für jedes baugleiche Boot verwenden könnte? Und ist das Zertifikat mit Stempel, Unterschrift oder auch nur eine Kopie bzw. gedruckt ohne Stempel/Unterschrift? Wie gesagt, nur interessehalber, ich brauche keine. Gruß Peter
__________________
P.G. |
#4
|
||||
|
||||
Hi Peter, das Zertifikat kam online, zwar mit Stempel und Unterschrift, aber ich vermute das ist so ein allgemeingültiges Zertifikat ohne Bootsnumer für die ganze Serie. Es stehen auch alle Bootstypen drauf: NSA 260, 290 etc....
Ich hoffe die Anmeldung klappt damit. Gruß Jens Zitat:
|
#5
|
||||
|
||||
@skyman-Peter
Hallo Peter,
bei Zodiak für das Medline war es so, daß ich auf dem Typenschild eine Seriennr. speziell für dieses Boot an Zodiac senden musste. Die schauten dann in ihren Herstelleruntwerlagen und zogen das Zertifikat. Dieses zertifikat gilt nur für mein spezielles Boot. Die Seriennr. ind der Zulassung auf dem Typenschild und im Certifikat stimmen also jetzt überein. Ob das bei anderen Herstellern allgemein gehandhabt werden kann weiss ich nicht. Da müssen wir wohl abwarten, was das Wasserschiffahrtsamt zu dem Certifikat sagt. Ich wünsch Jens, daß er damit klar kommt.
__________________
Liebe Grüße Henning-Axel ![]() |
#6
|
||||
|
||||
Mir wurde das beim WSA so erklärt, daß es für die kleineren Boote oft so ein allgemeines CE Certificate gibt, was oftmals im Handbuch mit enthalten ist oder eben als Kopie.
Bei den größeren Booten kann es dann wohl auch so sein, wie Du beschrieben hast. Ich habe ja nur ein kleines Boot (2,9m). So wie ich das einschätze klappt das mit der Anmeldung nun, ich werde aber berichten. Gruß Jens Zitat:
|
#7
|
||||
|
||||
Wobei der Unterschied zwar auch in der Größe bedingt ist, aber eher in der Betitelung "Sportboot".
Bis 2,49 m ist "Spielzeug" (Schwimm-/Badehilfe) und von 2,50 m - 24 m ist Sportboot. Das Aufnehmen der Bootsnummer ist für den Hersteller doch als Nachweis wichtig. Wie oft werden in einer Produktionserie "XX" Veränderungen vorgenommen, die auch sicherheitsrelevante Auswirkung - meistens positiv - haben. Da der Hersteller bzw. der Unterzeichner der "Konfi" dafür ggf. haftet, würde er gut dran tun, die jeweiligen Konfi entsprechend zu bemerken. Auf der Konfi müssen drauf sein: - Namen und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Vertreters, - Beschreibung des genannten Erzeugnisses, - welche verwendeten einschlägigen harmonisierten Normen - gegebenenfalls die Prüfstelle, wenn eine Baumusterprüfung stattfand, - Identifikation der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Vertreters (z.B. der Qualitätsmanager) befugt ist. Noch mal den Tipp für Gebrauchtbootkäufen. Fragt in jedem Falle nach der Konformitätserklärung und dem Eignerhandbuch ( Bedienungsanleitung) für Boote die nach Juni 1998 in Verkehr (verkauft) gebracht wurden. Ohne dies wird es in den nächsten Jahren innerhalb der EU immer schwieriger. Dies gilt auch für Motoren. Für technische sicherheitsrelevante Änderungen solltet ihr auf eine vorhandene Herstellererklärung achten. Bei sicherheitsrelvanten Umbauten erlischt logischerweise die Konformitätserklärung und damit auch das CE Zeichen. Welcher Hersteller möchte denn schon haften, für Sachen die er gar nicht verursacht und/oder durchgeführt hat ? Übrigens das gilt nicht nur für Sportboote, sondern auch für Spielzeug, elektr. Betriebsmittel, Maschinen und......................... Ein nur aufgeklebtes CE- Zeichen auf einem Wasserkocher (Beispiel) sagt noch gar nicht aus. ![]() ![]() Gruß Hans |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|