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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#3
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Stimmt so nicht ganz:
Das Boot muß vor dem genannten Termin im EU Raum in Verkehr gebracht worden sein, dann brauchst das nicht mehr. Heißt also, selbst wenn das Boot älter ist, aber noch nicht in der EU angemeldet war, braucht man eine CE. (ist soviel, als das Boot in der EU gerade erst in Verkehr gebracht wird, also CE erforderlich) Oder, wenn das Boot schon mal angemeldet war, dann braucht man das auch nicht mehr. |
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