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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#31
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Siehst du, genau deshalb solltest du etwas mehr über dieses Thema hier lesen, dann wüßtest du, dass du dasgenau nicht brauchst.
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#32
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Hallo Berny,
ich weiß, dass man die Nummer, innerhalb von Deutschland behalten kann und dass das Boot auch mit der Nummer von Saarbrücken fahren darf, wenn der neue Besitzer in einer anderen Stadt wohnt. Er kann aber auch das Boot in einer anderen Stadt, mit einer Nummer von dieser Stadt, zulassen. Bei einem Boot nach Juni 1998 braucht er dazu die CE und vor Juni 1998 muss er die Anmeldepapiere ( sprich Zulassung, in MEINEM Fall WSA - Zulassung ) haben, um das Boot in einer anderen Stadt zu zulassen. Warum sollte ich das aber alles schreiben? Das war ja hier gar nicht das Thema. Ich weiß es doch und das hat mir gereicht. Das Boot wird trotzdem zu 95% in Saarbrücken bleiben, weil ich ein defektes Boot nicht in ganz Deutschland inseriere und ich auch nicht auf die paar Euro angewiesen bin, die das Boot noch bringt. Bei Dingen die mich interessieren, versuche ich mich schon schlau zu machen. PS. Natürlich den Kaufvertrag nicht vergessen, habe ich noch schnell geschrieben, bevor das jetzt noch kommt. mfg. Klaus |
#33
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Zitat:
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...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone "There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?" |
#34
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Zitat:
Letztlich ist es also egal, wo du das Boot inserierst, auch in Österreich oder sonst wo, solange du die Anmeldepapiere hast, die bestätigen, dass das Boot vor 1998 im EU Raum in Vekehr gebracht wurde. Du widersprichst dich da irgendwie selber... |
#35
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Zitat:
Aber ich gehöre ja nicht zu den persönlich bekannten Freunden. Falls Du den Widerspruch darin siehst, dass ich geschrieben habe, er muss die Nummer behalten, meinte ich damit, dass er die Zulassung mit der Nummer haben muss, um umzumelden, die er ja mit einer Ce nicht braucht, da reicht der Kaufvertrag, ohne die Zulassung. Ich habe das vielleicht nicht bis ins kleinste erklärt, weil es halt nicht das Thema war und mir im Einzelnen nicht so wichtig war. Mir war halt nur wichtig:ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. und das ist nicht so, jedenfalls nicht für Boote vor Juni 1998. Aber ich weiß, dass interessiert nicht, wenn sich gute Bekannte einmal unglücklich ausdrücken, kann sich das ja jeder denken. mfg. Klaus Geändert von klaus52 (29.08.2011 um 14:39 Uhr) |
#36
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Zitat:
Und wurde hier eigentlich schon x-mal durchdiskutiert, also nix neues. |
#37
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??? Wieder was gelernt...
Hmmm, lasse den alten Threat nochmal aufleben, weil ich jetzt als Laie völlig verunsichert bin...
Habe vor 3 Jahren ein altes Metzler Markant VS von 85 aus einem Keller geholt, welches noch nie irgendwo angemeldet war, bin mit einem Foto der Datenplatte zur Bootsreg. gegangen, habe problemlos Zulassung und Kennzeichen erhalten. Nun will ich mir ein Zodiac Cadet gebraucht aus 2003 zulegen - gibt´s da nun Probs ohne Papiere, war auch noch nie registriert.? LG der Celly
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Laut neuesten Berechnungen hat ein Pferd nicht 1PS, sondern etwas mehr als 24PS - aber Pferde schwimmen nicht so schnell........ |
#38
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Ich Nochmal...
Standort Berlin zur Ergänzung...
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Laut neuesten Berechnungen hat ein Pferd nicht 1PS, sondern etwas mehr als 24PS - aber Pferde schwimmen nicht so schnell........ |
#39
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hi du!
das markant war älter als 1998. die, die bootszulassungen machen, kennen sich schon ein bissl aus und können oftmals das baujahr abschätzen, vorallem wenns boote sind, die vielleicht schon lang vor 1998 nicht mehr gebaut wurden. da fragt dann keiner nach einer CE. beim cadet war bei der auslieferung eine CE dabei und die brauchst du halt jetzt für die anmeldung. wenn du es erst jetzt gekauft hast, verlang die papiere vom vorbesitzer. ein auto ohne fahrzeugbrief würdest du ja wahrscheinlich auch nicht kaufen. sollten er sie nicht mehr finden oder du hast sie verschmissen, bleibt dir nur der weg zum zodiac-händler und der kann die die CE gegen kostenerstattung neu besorgen. lg martin |
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