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#1
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Heku trailer
Hallo Ihr Lieben Schlauchis. Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.
Besitze seit ca 27 Jahren eine kleine Segeljacht die ich renoviere. Jo ganz schön langsam . Wie es immer so ist ,Zeit oder Geld oder und und und. Habe es endlich mal geschafft das Boot so hochzubocken und den Trailer drunter wegzuziehen. Steht die ganze Zeit in einer trockene Garage. Es handelt sich um einem HEKU Trailer mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von 1200 KG. Mein Problem ist ich weiß nicht welche Reifen auf Die Felgen gehören. Steht nicht in der Betriebszulassung ( rosa Karte) Montiert sind Winterreifen 185/14 auf 5 Loch Felgen aus Stahl. Vermutlich von einem Daimler. Habe mich schon an Heku gewannt. Die mailten mir nur: wir können Ihnen für diesen Trailer keine Ersatzteile mehr liefern. Ich möchte keine Ersatzteile, sondern eigendlich nur wissen welche Reifen montiert werden dürfen ? Könnt Ihr mir helfen? Wer kann sowas noch wissen? TÜF/ DEKRA oder ADAC oder oder???? Evt Kraftfahrtbundesamt? Danke schon mal für Eure Hilfe. Gruß Dirk
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Der Tag hat 24 Stunden, Wenn die Zeit einmal nicht ausreichen sollte, nehmen wir halt noch die Nacht hinzu. |
#2
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Ist doch ganz einfach!
Du hast einen Trailer mit 1200 kg GG und Reifen 185/80R14. Also sollten beide Reifen 1200 kg + 5% Sicherheit erreichen, gleich 1260 kg. Somit wäre lt. Um Links zu sehen, bitte registrieren der Reifen mit dem LoadIndex 92 zu wählen. Jetzt mußt Du lediglich noch Dir das Reifenfabrikat aussuchen - bitte keine Fernostreifen (!) ud keine Hochgeschwindigkeitsreifen - das diese Tragfähigkeit erfüllt. Ev. kannst Du auch auf 185/70R14 oder 185/65R14 gehen, dann ist der Reifen etwas breiter und fester im Ablauf, dazu muß aber auch die Felge passen. Im Zweifelsfalle kannst Du noch beim TÜV nachfragen, was Du nehmen solltest, die helfen gerne. Geändert von DieterM (22.08.2011 um 09:40 Uhr) |
#3
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Moin Dieter,
erklär mir mal bitte warum ein 185er Reifen breiter als ein 185er Reifen sein soll??? Ein kleinerer Querschnitt ändert nur den Durchmesser, aber nie die Breite... Ach ja, bei der Größe würde ich nach 8PR Reifen schauen... Die haben genug Traglast und auch noch Reserven... Gruß Carsten
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#4
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Zitat:
Aber Seelo muß den Lastindex beachten! |
#5
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Hallo danke für eure Hilfe.
Heku hat sich dann doch noch ,nach meiner letzten mail, geregt. Haben mir eine Liste mit möglichen Reifen und Felgen gesand. Kann mir denn noch jemand sagen wie es mit der anmeldung des Trailers geht. Habe eine Betriebserlaubnis die aus rosa Pappe besteht.? Halt so wie es früher war. Gruß Dirk
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#6
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Hallo Dirk,
wie wäre es, wenn Du meinen Beitrag unter Nr.2 nachlesen würdest? Also auf zum TÜV um Dir den richtigen Reifen heraussuchen zu lassen, besorgen und dann wieder zum TÜV mit allen Papieren, auch den alten Rosaschein, um die Abnahme machen zu lassen, den Reifen eintragen zu lassen ud dann zur Zulassungsstelle mit dem Gutachten. |
#7
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Zitat:
Ich kann den Trailer doch nicht einfach ans Auto hängen. Brauche doch warscheinlich mal erst ein Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummer? Also muß ich nicht zuerst zur Zulassungsstelle, oder kann man wie früher ein schild dranmachen, welches mit dem Zugfahrzeug identisch ist? Fragen über Fragen. Bei dem Schlauchitrailer hatte ich damals mir ein Kurzzeitkennzeichen besorgt. Hatte aber auch schon die übliche Betriebserlaubniss in Form eines Fahrzeugscheines. Gruß Dirk
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#8
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Hallo Dirk,
wer spricht denn hier davon, das Du den Trailer gleich mitnehmen sollst? Das machst Du erst wenn Du die neuen Reifen drauf hast und zur TÜV-Abnahme des Trailers fährst. Der TÜV soll Dir lediglich einen Reifen empfehlen, die Du noch besorgen darfst (Felgen mit Altreifen zum Reifenhändler). Wenn Du dann den Trailer zum TÜV bringst, benötigst Du keine Sonder Zulassung (rote Nummer) für den Trailer aus meiner Sicht, er muß allerdings verkehrssicher sein und sollte auf dem kürzesten weg zum TÜV gefahren werden mit anschließender Zulassung bei der KFZ Zulassungsstelle. Fertig. |
#9
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Hallo Dirk,
erstmal zum Tüv ohne Anhänger aber mit Betriebserlaubnis. Dort können sie dir vielleicht die passende Reifengröße raussuchen die du nicht eintragen lassen musst. Kannst auch gleich nach den Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Anhänger fragen. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du bei deiner Zulassungstelle. Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) nicht vergessen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen und deinem Anhänger kannst du dann zum Tüv fahren.
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Gruß Michi |
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