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Alt 15.11.2011, 17:49
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Hallöchen,

nach meiner Meinung - schon seit Jahren - regelt die Beleuchtung folgende Regelwerke.

- europäische Verordnung (EG) 764_2008, Anerkennung von Produkten aus anderen EU Ländern

- BinSchStrO. hier z.Z. Seite 14 (Punkt 26) Begriffsbestimmung §1.01 und § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (S.67)

- Bordlichterverordnung, hier §3 Ausnahmen


Hier ist auch geregelt ob Lampen aus anderen EU Mitgliedsländern anerkannt werden müssen.

Die BinSchStrO unterscheidet in D nicht zwischen E-Motor und Verbrennungsmotor, sondern zwischen Segel, Maschinenantrieb und Muskelantrieb. Damit gilt für den E-Motor das selbe wie für den Verbrennungsmotor. Es gibt eine Ausnahme. Motoren die nur für Rangierarbeiten (kleinen Ortsveränderungen) genutzt werden.

Hans
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