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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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Um Links zu sehen, bitte registrieren
Noch mehr Wissen: Um Links zu sehen, bitte registrieren In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten. Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug ! Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"... Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ???
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
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