Du wirst keines bekommen, da damals kein CE notwendig war.
Du brauchst nur eine glaubliche Erklärung, dass das Boot von 1998 in der Eu in Verkehr gebracht wurde.
Ev kannst du vom Vorbesitzer eine Erklärung erhalten, dass dieses Schlauchi eben bei einem bestimmten Boot als Dingi eingesetzt war, vielleicht hilft das ja.
Vielleicht gibt es ja sogar ein Foto davon.
Wenn das Boot als Dingi eines vor 1998 zugelassenem Segler verwendet wurde und du das so beweisen könntest, sehe ich sogar Chancen.
Ansonsten wird es schwer.
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