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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Hallo Berny
Im Beitrag Nr 6 schreibst du, dass bei einem Boot, das für 6 Personen zugelassen ist, 8 Personen in die Personenliste eingetragen werden können. Laut ADAC Die Anzahl der auf der Liste angeführten Personen darf die doppelte maximale Personenzahl plus 30% der maximalen Personenanzahl des Schiffes nicht übersteigen. Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren müssen nicht in die Personenliste eingetragen werden. Der Austausch von Personen, die auf der Personliste aufgeführt sind, ist unbegrenzt. Bei CE – zertifizierten Schiffen ergibt sich die Kapazität nach den CE – Angaben. Bei einem Boot für 6 Personen sind es lt meiner Berechnung 14 Personen (2 x 6 + 30 % (1,8 Pers) = 14 Ich hatte bisher 2 zerlegbare Schlauchboote. Quicksilver zugel f 5 Personen, Honwave 40 T zugel f 7 Personen. Bei beiden Booten wurde die zugelassene Personenanzahl bei der Anmeldung nicht lt CE bzw Zulassung übernommen, sondern mit 4 Personen festgesetzt. Aussage eines Hafenkapitäns in Umag: 4 Personen sind bei "solchen" Schlauchbooten genug. Nach einigen Kroatienurlauben gebe ich ihm damit auch Recht, da bei schlechten Wetterverhältnissen 4 Personen für "diese Boote" mehr als genug sind.
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Hermann aus Oberösterreich |
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