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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 13.05.2013, 18:44
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Bruno,man muss auch nicht alle Vorschriften verstehen,das kriegen die Staatsvertreter auch nicht hin...

Ich,deutscher Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in Norwegen,darf mit dem norwegischen Bootsfuehrerschein in Deutschland zwar Binnen fahren,aber nicht See....wuerde ich jetzt die norwegische Staatsbuergerschaft annehmen,duerfte ich in Deutschland Binnen und See fahren.
Warum oder ob die norwegische Staatsbuergerschaft als Fachkenntnis gilt,konnte mir weder WSP oder DMYV erklæren....
Warscheinlich ist man als Deutscher einfach zu doof

Im Vergleich zum BFSee brauche ich fuer die norwegische Staatsbuergerschaft nicht ueben und kostenlos ist die auch ....
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  #2  
Alt 13.05.2013, 22:54
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neulich wollte ich in die Schweiz an den Zürichsee, ein wenig Bootfahren.
Schweiz ist teuer, also holte ich mir mal geschwind 12000€ von der Bank, hängte meinen Trailer plus Boot an den alten Passat und fuhr mit der Fähre Richtung Konstanz.
Alles kein Problem, nun geht es über die Grenze Kreuzlingen in die Schweiz.
Der Zöllner fragt mich feundlich "hebbet sie was zu ämäldä", meine Antwort war natürlich "Nö".
Eine anschliessende aufwendige Untersuchung von Auto und Boot ergaben, daß ich zuviel Kohle dabei hatte.
Ok, die Kohle wurde einbehalten, ein Strafverfahren wegen unerlaubter Ausfuhr von Devisen droht.
Halb so schlimm, hab ja noch EC und Mastercard.

Den Zeitverlust wollte ich auf der Autobahn kompensieren, mit 140km/h wurde ich gelasert.
Der nette und sehr zuvorkommende Polizist meinte, daß 1500CH/Fr fällig werden, nachdem ich diesem erklärte, ich bin grad nicht flüssig, haben die mich in eine sehr einfache Unterkunft untergebracht, so mit Gittern und so.

Ich durfte aber einen Telefonanruf tätigen, ein Kumpel überwies die Kohle und ich darf weiter zum Zürichsee.

Endlich am Zürichsee angekommen, schon ziemlich müde, schnell das Boot ins Wasser.
Herrlich, schnell noch eine Runde drehen, schon war die Seepolizei da
Die fragen mich nach meinen Papieren, ich hatte alles dabei.
Bodenseeschifffahrtspatent, Bodenseezulassung, alles amtlich bestätigt.

Mein Kumpel will nicht nochmal 2500CH/Fr bezahlen.
Boot und Auto sind eingezogen, ich sitz in Zürich im Knast und schäl Kartoffel.

Wär ich bloß nach Berlin gefahren
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Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #3  
Alt 13.05.2013, 23:30
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Hallo Bruno,

habe die Überschrift angepaßt damit auch andere informiert sind.

Bin mal gespannt auf die Kosten. Würde mich freuen, wenn Du sie uns nach Erhalt des Bescheids mitteilst.

Übrigens, dafür darfst jetzt jederzeit am Bodensee fahren, ist eh schöner!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #4  
Alt 13.05.2013, 23:39
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Zitat:
Zitat von Aia Beitrag anzeigen
Boot und Auto sind eingezogen, ich sitz in Zürich im Knast und schäl Kartoffel.
Oder wie die Lateiner sagen: Dura Lex, sed lex!
(das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz)

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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #5  
Alt 13.05.2013, 23:50
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Oder wie die Lateiner sagen: Dura Lex, sed lex!
(das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz)

der Franzose würde sagen: laissez faire
(isch mir Wurscht)
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Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #6  
Alt 24.05.2013, 10:30
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Zitat:
Zitat von Svend Beitrag anzeigen
Bruno,man muss auch nicht alle Vorschriften verstehen,das kriegen die Staatsvertreter auch nicht hin...

Ich,deutscher Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in Norwegen,darf mit dem norwegischen Bootsfuehrerschein in Deutschland zwar Binnen fahren,aber nicht See....wuerde ich jetzt die norwegische Staatsbuergerschaft annehmen,duerfte ich in Deutschland Binnen und See fahren.
Warum oder ob die norwegische Staatsbuergerschaft als Fachkenntnis gilt,konnte mir weder WSP oder DMYV erklæren....
Warscheinlich ist man als Deutscher einfach zu doof

Im Vergleich zum BFSee brauche ich fuer die norwegische Staatsbuergerschaft nicht ueben und kostenlos ist die auch ....
Aus 1.000enden Beiträgen in div. Foren konnte ich feststellen das in Deutschland nach dem Wohnsitzprinzip und nicht nach der Staatsbürgerschaft gehandelt wird.
Wenn dein Haupwohnsitz in Norwegen ist dürfte es auch auf See kein Problem sein.
Natürlich kann ich das als Österreicher nicht wirklich beurteilen.
Eigenartig wäre es schon wenn jahrelang diese Regelung als Tatsache beschrieben wurde und nun nicht zur Anwendung käme.

Wenn du aber deinen Wohnsitz in Deutschland hast und nur in Norwegen arbeitest wäre es er erklärbar das du den SBF See brauchst.
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Gruß
Herbert
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  #7  
Alt 24.05.2013, 15:43
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Aus 1.000enden Beiträgen in div. Foren konnte ich feststellen das in Deutschland nach dem Wohnsitzprinzip und nicht nach der Staatsbürgerschaft gehandelt wird.
Wenn dein Haupwohnsitz in Norwegen ist dürfte es auch auf See kein Problem sein.
ich glaube Du musst noch einmal 1000 Beiträge lesen...

Also im Prinzip ja, aber es gibt auch revierbezogene Unterschiede. Somit immer vor dem Urlaub über das Revier schlau machen.

Zum Thema von hier: Bodensee gilt das Wohnsitzprinzip, aber noch zusätzlich - Bodenseepatent ist verpflichtend und wenn man den Wohnsitz von A oder CH nach D (und umgekehrt) verlegt muss man das Patent in einer bestimmten Frist umschreiben. Sonst verliert man es...

Somit hat es Bruno eigentlich richtig gemacht, aber halt nur einen Teil umgeschrieben.

Aber wir helfen hier am Bodensee immer gerne mit Informationen aus.

Ferienpatent gilt übrigens nur einen Monat.

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Tom


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  #8  
Alt 24.05.2013, 16:27
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vom Umschreiben von Bodenseepatenen (A/D/CH) habe ich noch nie gehört Führerscheine der im Straßenverkehr muss man definitiv nicht mehr umschreiben!
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein)

Jochen

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  #9  
Alt 24.05.2013, 16:31
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Zitat:
Zitat von Jochen1 Beitrag anzeigen
vom Umschreiben von Bodenseepatenen (A/D/CH) habe ich noch nie gehört Führerscheine der im Straßenverkehr muss man definitiv nicht mehr umschreiben!
Dafür nun gelesen (Auszug aus BSO):

Artikel 12.07
Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts
Verlegt der Inhaber eines Schifferpatents seinen gewöhnli-
chen Aufenthalt von einem Bodenseeuferstaat in einen an-
deren Bodenseeuferstaat oder von einem Nicht-Bodensee-
uferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat als den, in
dem ihm das Schifferpatent erteilt worden ist, so hat er bei
der zuständigen Behörde nach innerstaatlichem Recht sein
Schifferpatent aktualisieren zu lassen

(die Frage ist nur ob es jemand überprüft)
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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Geändert von thball (24.05.2013 um 18:51 Uhr)
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  #10  
Alt 24.05.2013, 18:58
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Aus 1.000enden Beiträgen in div. Foren konnte ich feststellen das in Deutschland nach dem Wohnsitzprinzip und nicht nach der Staatsbürgerschaft gehandelt wird.
Wenn dein Haupwohnsitz in Norwegen ist dürfte es auch auf See kein Problem sein.

Wenn du aber deinen Wohnsitz in Deutschland hast und nur in Norwegen arbeitest wäre es er erklärbar das du den SBF See brauchst.
Hei Herbert,mein fester Wohnsitz ist Norwegen.Ein weiterer Wohnsitz (Zweiwohnsitz) wird hier nicht anerkannt....also entweder oder....
Meine Aussagen habe ich direkt von einer Sachbearbeiterin vom DMYV aus Duisburg.....Ich habe als Uebersetzer fuer den norwegischen Bootfuehrer Verband mit dem DMYV vermittelt ,deshalb gehe ich auch von der Richtigkeit der Aussage aus,das die Staatsangehøerigkeit ausschlaggebend ist.Ich darf mit meinen norw.Bootfuehrerzertifikat in Form als Urlaubervisums in D auf Binnen fahren ,aber nicht auf See.......welchen mir auch noch von der WSP Kiel bestætigt wurde.

Die Frage kam auf,als ich nachfragte wie es den aussehe,wenn ich ueber den Seeweg nach D komme.....weil in N wird nicht zwischen Binnen und See unterschieden...
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  #11  
Alt 24.05.2013, 19:39
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Tom
Zitat:
ich glaube Du musst noch einmal 1000 Beiträge lesen...

Also im Prinzip ja, aber es gibt auch revierbezogene Unterschiede. Somit immer vor dem Urlaub über das Revier schlau machen.
Ist schon klar das es Binnenreviere gibt die etwas anders liegen aber in meinem Beitrag ging es NUR um SALZWASSER.
Etweder ist der Hauptwohnsitz angewendete Regel oder nicht.

Soweit mir bekannt ist hätte ein Österreicher/Italener/Kroate usw. bei einer Übersiedlungnach Deutschland, ein Jahr Zeit mit seinem Heimatschein zu fahren, erst dann muß er den Deutschen SBF See erwerben.

Ist das korrekt ?
Oder gehe ich da von falschen Infos, die aber so im Internet (Elwis ???) standen.

Natürlich könnte im Falle eines 2. Wohnsitzes in Deutschland etwas anders liegen.
Bin gespannt was da noch raus kommt
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Gruß
Herbert
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  #12  
Alt 24.05.2013, 19:42
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Elwis ist ein gutes Informationsmedium.
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