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#1
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Zitat:
Laut Polizei nur dann wenn der Propeller nicht von der Lichtleiste verdeckt wird.
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LG Andi ![]() |
#2
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren "Auf die Abdeckung künftig zu verzichten, was die logische Konsequenz gewesen wäre, dazu konn- te sich das Gremium aber dann doch nicht entschließen. Dafür fand man im Verkehrsministerium den Ursprung dieser Geschichte: zwei Urteile des Bayerischen Obersten Landgerichts vom April 1976 (Aktenzeichen 2 Ob OWi 44/76) und vom Mai 1978 (2 Ob OWi 180/78) mit der gleichen Entscheidung: „Eine unge- schützte Bootsschraube eines auf einem Spezialanhänger mitgeführten Bootes kann ein gefährliches Gerät im Sinne der StVO § 32 Abs. 2 sein.“ Diese Urteile also sind der Grund, weshalb die Abdeckung nicht wegfallen darf. Denn wenn wirklich mal etwas passieren sollte, könnte sich ein Gericht auf diese Fälle berufen"
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Gruß Jens ![]() History---> Boote: Lodestar NSA 290, Suzumar DS 350 Rib, Quicksilver 450 R Motoren: Yamaha 5BS + Mercury 15M + Yamaha 6DMH + Yamaha 25NMHOS + Yamaha 50 HEDOL Trailer: Techau, Neptun Navy |
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