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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#91
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Zitat:
Ganz versteh ich die Einteilung auch nicht aber den Sharan betrifft es nicht
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Schoene Gruesse aus Rosenheim Franz |
#92
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...das geht wiederum aus anderen Gründen nicht
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#93
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Jammat nid, host eam eh in da Buchoitung drin
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#94
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Ich kanns mir nicht vorstellen, das die Maut für Womo`s über 3,5t nicht auch noch erhöht wird.
Gruß Helmut
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Auf die Dauer hilft nur Power |
#95
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Der war gut Mathias, des vrstehd zga a Nodwüdmbäga
PROST !!! Gruß Martin |
#96
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Zitat:
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#97
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"Dann musst du ihn halt zum Wohnmobil asubauen und ummelden."
Hi, mein T 4 hab ich als Wohnmobil ausgebaut und ist auch in KFZ Brief und schein so eingetragen bin ich 2a oder 2b nach der neue vignettenpreise?? Gruss Robert Vielen dank |
#98
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Zitat:
lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#99
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Hi Reini
in Brief steht So.Kfz wohnm.ueb. 2.8 T mein bedenken ist wie verhalten sich die DARS mitarbeiter gilt für die das was sie sehen ein Transporter oder richten sie sich nach dem was in den KFZ -schein steht. Lg Robert |
#100
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Sie müssen sich nach dem richten, was im KFZ Schein steht.
Notfalls frag deine Zulassungsstelle, ob sie dir eine Bestätigung über die KFZ-Widmung auf slowenisch ausstellen kann, ev hilft das. Die Dars kann auch nicht einfach selber bestimmen, was Sache ist, die haben auch Vorschriften. Wie gesagt, bei 2b es geht um kommerzielle Fahrzeuge, zB Transporter und Taxis. Wenn man den Gesetzestext genau liest, kommt das auch so hervor. Grenzfälle sind Transporter, die als private PKW verwendet werden, zB ein einfacher VW-Bus. Hier sollte man sich auf die Liste verlassen oder einfach bei der DARS anfragen. Zitat:
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#101
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Zitat:
fg.
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Wer Rchtschreibfehler findet darf sie behalten |
#102
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sagt wer ?
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#103
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Zitat von 2b
Zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe des Fahrzeugs über die erste Achse von 1,30 m oder mehr, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängerefahrzeug oder ohne Für mich doch eindeutig 3,5 Tonnen ob mit Anhänger oder ohne. steht doch deren Gesamtgewicht 3,5 nicht überschreitet ist doch eindeutig. fg
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Wer Rchtschreibfehler findet darf sie behalten |
#104
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ja das vom Fahrzeug, egal was dranhängt....
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#105
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Zitat:
lg Reini
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