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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Hallo Andreas,
es gibt ja auch noch die Möglichkeit in Italien eine Ausfuhrzulassung (Export) für den Bootstrailer zu beantragen. Dazu benötigt der Verkäufer Deinen Personalausweis und eine Vollmacht. Der Verkäufer (das geht nur bei Händlern) beantragt dann die italien. Trailerabmeldung und die Exportzulassung des Trailers in Deinem Namen. Vorteil: dann bekommst Du den Trailer gleich auf Deinen Namen zugelassen mit den italien. Straßenzulassung (wurde ein paar Male gemacht in den letzten Jahren) und Du kannst damit hier problemlos die deutsche Zulassung beantragen (nach der TÜV Abnahme). Nachteil: der Trailer muß dort extra Haftversichert werden, das ganze Procedere kann 1-2 Wochen dauern und kostet um die € 200,00. |
#17
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#18
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Zitat:
Wenn das Exportkennzeichen selber besorgt werden muß, dürfte dies etliche Tage Hotelkosten auslösen, das geht nicht und schon garnicht ohne Sprachkenntnisse. Sowas läßt man dort am besten Machen, es sei denn der Verkäufer arbeitet selber bei der Zulassungsbehörde (wie unten in Bari passiert) wo der Verkäufer einen Tag benötigte (!). Abholung des Trailers mit Boot oben drauf durch Speditionen dürfte nicht unter € 400,00 liegen und kommt dem Abschleppkosten eines PKWs gleich für die Strecke Raum Venedig bis Nürnberg, also eher € 500 plus! Vielleicht wäre hier der ADAC auch noch behilflich aber kaum günstiger. |
#19
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So jetzt habe ich noch was passendes für mich gefunden.
Da der Trailer mit Boot in Bozen zugelassen ist, ist es etwas einfacher, da die Zulassungsstelle in Deutsch im Netz steht und da bin ich jetzt auf diese Möglichkeit gestoßen. Jetzt habe ich mal eine Mail geschrieben nach Bozen und hoffe auf positive Nachrichten. Ich hab ja noch 3 Wochen Zeit bis ich das ganze durchführe. Wenn das wie auf der Seite der Zulassungsstelle geschrieben ist, sollte es kein Problem mehr sein. Quelle: Zulassungsstelle Bozen Ausgabe eines provisorischen Kennzeichens (C1-Kennzeichen) Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung Allgemeine Beschreibung Die Ausgabe eines provisorischen Kennzeichens (C1) ist in zwei Fällen vorgesehen: für ein Fahrzeug, das noch nie in Italien zugelassen worden ist und wegen einer technischen Abnahme (collaudo) zur Landesprüfstelle fahren muss (betrifft hauptsächlich Importfahrzeuge). Das provisorische Kennzeichen, das zusammen mit der Fahrerlaubnis (foglio di via) ausgegeben wird, gilt nur für den Tag der technischen Abnahme und nur für die Strecke von der Heimatanschrift bis zur Prüfstelle und zurück. Für ein zur Ausfuhr bestimmtes Fahrzeug. Dieses muss zuvor stillgelegt worden sein und mit der Hauptuntersuchung (Revision) in Ordnung sein. Die Gültigkeit des provisorischen Kennzeichens hängt von der zurückzulegenden Strecke ab (höchstens 5 Tage). Zusammen mit dem provisorischen Kennzeichen wird eine Fahrerlaubnis ausgestellt, auf welcher die persönlichen Daten des Eigentümers, die Daten des Fahrzeuges, die zurückzulegende Strecke und die Dauer der Fahrerlaubnis vermerkt sind. Die Fahrerlaubnis ermächtigt auch die Fahrt ins Ausland, jedoch nur auf der angegebenen Strecke bis zum Bestimmungsort. Das provisorische Kennzeichen und die damit verbundene Fahrerlaubnis kann auch an Bürger der Europäischen Gemeinschaft oder an Nicht-EU-Bürger ohne Wohnsitz in Italien ausgegeben werden. Wo? Die Ausgabe eines provisorischen Kennzeichens und die Ausstellung einer Fahrerlaubnis *kann beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität, Rittnerstr. 12, 39100 Bozen, oder bei einer ermächtigten Autoagentur beantragt werden. Zugangsvoraussetzungen Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Termine Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten. Notwendige Dokumente Für Importfahrzeuge: Siehe Importfahrzeuge Für die Ausfuhr: Ablichtung der Eigentumsbescheinigung mit dem Vermerk der erfolgten Stilllegung, Ablichtung des Kraftfahrzeugscheines ( carta di circolazione) Ablichtung des Kaufvertrages (auch in Form einer Privatvereinbarung) gültiger Personalausweis Kosten €uro 25,00 Der Betrag kann am Schalter in bar, mit Bankomat oder Kreditkarte bezahlt werden. Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen Vereinbarungen, welche anlässlich der Konvention zum Straßenverkehr, getroffen in Wien am 8. November 1968 festgelegt wurden. Weitere Informationen Für das provisorische Kennzeichen muss der Antragsteller eine Versicherung abschließen. Die provisorischen Kennzeichen für zur Ausfuhr bestimmte Fahrzeuge können vom Schalterdienst der Abteilung Mobilität nur ausgegeben werden, wenn der Antragsteller oder der Verkäufer*seinen *Wohnsitz in der Provinz Bozen hat. Der auf der Fahrerlaubnis angegebene Abfahrtsort kann jedenfalls nur eine Gemeinde der Provinz Bozen sein. Zuständige Einrichtung 38. Mobilität Zuständige Verwaltungseinheit 38.0.1. Schalterdienst Abteilung Mobilität Adresse Rittner Straße 12, 39100 Bozen Telefon 0471 41 35 20 0471 41 35 21 Fax 0471 41 35 39 schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it Website Um Links zu sehen, bitte registrieren Parteienverkehr: Schalterdienst der Abteilung Mobilität: von Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag von 08:30 bis*16:00 Uhr;
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Andreas |
#20
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Hallo Andreas,
na bitte, Sonderkonditionen des Regierungsbezirkes Bozen, die mir nicht bekannt sind. Hoffe der Trailer hat eine alte italien. Zulassung in diesem Regierungsbezirk, sonst wird es sicher nicht funktionieren. Zumindest versteht man im Raum Bozen überwiegend auch deutsch, was die Sache sicher erleichtert und Du mit einer baldigen Antwort, morgen ist ja Montag und wieder Arbeitstag, rechnen kannst. Drücke Dir die Daumen, das es klappt. |
#21
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Kaufst eigentlich bloss nen Trailer oder ist da auch was drauf
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#22
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Da ist schon was drauf, wird aber noch nicht verraten.
Eine Vorstellung kommt dann nach Ostern 😉
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Andreas |
#23
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Na da bin ich aber mal gespannt Andreas
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_______________________ Gruss Jörg |
#24
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Na sonst hätte ich vorgeschlagen, nimm nen Autotrailer und schmeiss den Bootstrailer zum Transport nach D darauf........
Aber sooooooo, siehts natürlich anderst aus.Dann freu mer uns auf Deine Bootsvorstellung.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#25
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...so kurze Zwischeninfo !!!
Gerade mit der Zulassungstelle in Bozen telefoniert. Sehr gute deutschsprachige Beratung muss ich sagen. Ich bin begeistert Also: Wenn der Trailer in der Region in Bozen zugelassen ist oder war. 1. Stillegung des Trailers für den Export durch den Verkäufer. 2. Beantragung eines provisorischen Kennzeichens (C1) 3. Der Käufer muss für einen Nachweis einer Versicherung für den Trailer selbst sorgen. Ist nicht wie in Deutschland das Du ein Überführungskennzeichen nur bekommst wenn Du eine EVB Nummer hast.In Italien ist das dein eigenes Problem und bekommst ohne einen Versicherungsnachweis die Überführungskennzeichen ( provisorischen Kennzeichens (C1). Was wird also benötigt : - Kopie der Eigentumsbescheinigung mit dem Vermerk der erfolgten Stilllegung - Kopie des Kraftfahrzeugscheines ( carta di Circolazione ) - Kopie des Kaufvertrages ( auch in Form einer Privatvereinbarung) - gültiger Personalausweis Ich hoffe ich konnte etwas Licht zum Thema Boot und Überführung von Italien nach AT oder D bringen. Der nächste Schritt würde ja sein ob es diese Kennzeichen in allen Regionen von Italien gibt? Das kann ich aktuell aber noch nicht sagen. Wenn ich das rausbekomme werde ich das hier Posten
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Andreas |
#26
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Wie kommst jetzt an eine Haftpflichtversicherung?????
Holst Dir Kurzkennzeichen ?
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
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