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  #1  
Alt 08.09.2014, 23:59
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Hier ein Beispiel

- MARLIN 21' mit 6,30 m Länge homologiert
Außenbreite 2,75 m, abgesaugt und verpackt unter 2,50 m.
Hubisepp und Pepone fahren hier so ein Boot.

- es sind noch ein MARLIN 22' und ein MARLIN 23' hier in Bayern stationiert
beide haben Außenbreite von 2,80 m , abgesaugt und verpackt sind beide auch knapp unter 2,50 m Außenbreite.

Der große Vorteil solcher Boote liegt im größeren Innenplatzangebot verbunden mit einem ausgewogenerem Verhalten im Rauhwasser.
Der Nachteil sei auch genannt, man braucht einen sehr kräftigen Zugwagen am besten einen Geländewagen denn diese Boote bringen auch Gewicht mit sich.

Man könnte auch das vorhandene standard RIB mit der E-Pumpe für das Absaugen und Aufpumpen und der nötigen Straßentransportplane ausrüsten und es somit abschmälern, wenn man Zuhause verengte Platzverhältnisse in der Garage oder Carport hat. Ich hatte mal solche Überlegungen angestellt mit einem MARLIN 19' für meine 2. Garage, es scheiterte aber an der Gesamtlänge auf dem Trailer die dann nicht reinpaßte. Also blieb ich bei meinem MARLIN 16' mit 2,30 Außenbreite und 6,7 m Gesamtlänge auf dem Trailer.
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  #2  
Alt 09.09.2014, 09:54
owlribchen owlribchen ist offline
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Zur max. Schlauchbreite sollten ja auch irgendwie die seitlichen Begrenzungsleuchten an der Lichtleiste passen......

Wenn man immer die Luft absaugt passen die Leuchten auf 2,55.
Fährt man doch mal prall, sieht es ziemlich komisch aus und würde das Auge der Rennleitung dann doch möglicherweise verwirren

Zitat:
2,55 m ist die gesetzliche Höchstbreite.
Nö. Es gibt doch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung. Aber die sind auflagenbehaftet und ziehen je nach Zuständigkeit unterschiedliche Kosten für die Verlängerung nach sich.

Die Schlauchbreite ist klar ein Problem beim Transport. Sie kann aber auch bei einigen Sliprampen nerven. Da fehlen dann halt immer ein paar cm zum stressfreien einlochen.

Mir wäre diese ewige Auf- und Abpumperei zu viel Arbeit.
Daher illegal aber wohl wissend was wann passieren kann.

Eine Kontrolle würde mich jetzt nicht belasten. Eine Anzeige kann es ja nicht werden, da man direkt vor Ort das Übel durch Luftablassen und mit 2 Spanngurten beseitigen kann ....
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  #3  
Alt 09.09.2014, 10:56
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von owlribchen Beitrag anzeigen
Eine Kontrolle würde mich jetzt nicht belasten. Eine Anzeige kann es ja nicht werden, da man direkt vor Ort das Übel durch Luftablassen und mit 2 Spanngurten beseitigen kann ....
Hallo Wolfgang,
wie kommst du darauf das du einer Anzeige entgehst wenn du das Vergehen an
Ort und Stelle beseitigst.
Ich habe viel mit Lkw's zu tun und ich kann dir sagen das die Anzeige sehr wohl
erfolgt, egal ob du das Vergehen sofort beheben kannst.
Der Unterschied ist nur das du weiterfahren darfst wenn du die Übertretung beseitigst.
Ansonsten bleibst du stehen bis das Übel aus der Welt geschafft ist.

Beim Organisieren von einer Ausnahmegenehmigung für Überbreite für drei Länder (Deutschland, Österreich und Kroatien) wünsche ich jeden viel Vergnügen.
Von den Kosten mal ganz abgesehen.

.
__________________
lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


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  #4  
Alt 09.09.2014, 12:00
owlribchen owlribchen ist offline
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Zitat:
...und ich kann dir sagen das die Anzeige sehr wohl erfolgt
Jou. LKW und Bootstrailer. Verwechselt man ja auch schnell .....
Daher hinkt der Vergleich ein wenig.

Schreiben wir es doch so :

Eine Anzeige muss es ja nicht werden....

Denn letztendlich entscheidet es sich im Ermessen des Kontrollierenden.

Zitat:
Von den Kosten mal ganz abgesehen.
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  #5  
Alt 09.09.2014, 12:43
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Hallo Wolfgang,

Zitat:
Zitat von owlribchen Beitrag anzeigen
Eine Anzeige*muss*es ja nicht werden....

Denn letztendlich entscheidet es sich im Ermessen des Kontrollierenden.
Da gebe ich dir recht

Zitat:
Zitat von owlribchen Beitrag anzeigen
Jou. LKW und Bootstrailer. Verwechselt man ja auch schnell .....
das mit den Lkw's war nur ein Beispiel.
Eine Übetretung der Strassenverkehrsordnung bleibt eine Übertretung
- egal ob es sich um einen Lkw, Pkw Anhänger oder ein Moped handelt.

.
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lg.
Manfred

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