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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#8
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Zitat:
Gibt schon mehere Postings davon im Forum (im "Suchfunktion" wird man fündig ![]() CE-Erklärung (Konformitätserklärung) ist wie ein Fahrzeugbrief vom Auto, und ist an 1.6.1998 Pflicht für derjenige die in der EU ein Produkt im Warenverkehr bringen. (Importeur / Hersteller etc.) Theoretisch müsste der Voreigner die haben, oder wäre bei derjenige die das "Produkt in EU-Warenverkehr" bringt zu bekommen. (Und nicht immer klappt das ohne Kosten) Ohne den "Fahrzeugbrief" ist das Boot nicht anzumelden. Seit ca. 2005 wird beim WSA nach dieses CE-Dokument gefragt, und das gillt auch für Außenbordmotoren... Gruß, Frank :) @ Goeberl : sorry hatte dein posting nicht gesehen...
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... ![]() --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
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