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  #1  
Alt 27.04.2015, 17:21
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Hallo Freunde,

seitdem 1.4.2015 bekommt man in D kein 5-Tages KKZ (KurzKennZeichen) um gebrauchte Trailer aus Italien nach D zu überführen wegen neuer Vorschriften durch das Bundes Ministerium für Verkehr. Dieser Erlaß ist bekannt bei allen deutschen KFZ Zulassungsstellen in derBundesrepublik.

Damit bleibt nur die Alternative: entweder mit der Italien. Zulassung einschl. der Vollmacht des Vorbesitzers im KV, oder mit einer temporären Export Zulassung den Trailer zu holen, ev. kann auch alles auf einem Leihtrailer verladen und geholt werden.

Bei fabrikneuen italien. Trailern kann eine deutsche Zulassung erreicht werden unter Vorlage:

1.Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs (Trailer),

2. das EU COC (certificate of compliance) mit den techn. Daten vom Fahrzeug (Trailer) in englisch vom Hersteller,

3. eine Bescheinigung in englisch vom Hersteller oder Händler, das das Fzg. fabrikneu ist und noch keine Straßenzulassung hatte,

4. ein Bild vom dem Fzg. Indentifikationsschild (Typenschild) am Rahmen, da normalerweise jemand von der deutschen Zulassungsstelle dies am Fahrzeug überprüfen müßte,

5. die Bremsenberechnung von Trailer-Hersteller in englisch für die TÜV Abnahme für die 100 kmh Freigabe des Trailers, vorausgesetzt der Trailer hat die technische Ausrüstung für diese 100 kmh Freigabe (nur gültig in Deutschland!).
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  #2  
Alt 28.04.2015, 10:05
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Hellwig Bootler
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Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Freunde,

seitdem 1.4.2015 bekommt man in D kein 5-Tages KKZ (KurzKennZeichen) um gebrauchte Trailer aus Italien nach D zu überführen wegen neuer Vorschriften durch das Bundes Ministerium für Verkehr. Dieser Erlaß ist bekannt bei allen deutschen KFZ Zulassungsstellen in derBundesrepublik.

Damit bleibt nur die Alternative: entweder mit der Italien. Zulassung einschl. der Vollmacht des Vorbesitzers im KV, oder mit einer temporären Export Zulassung den Trailer zu holen, ev. kann auch alles auf einem Leihtrailer verladen und geholt werden.

Bei fabrikneuen italien. Trailern kann eine deutsche Zulassung erreicht werden unter Vorlage:

1.Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs (Trailer),

2. das EU COC (certificate of compliance) mit den techn. Daten vom Fahrzeug (Trailer) in englisch vom Hersteller,

3. eine Bescheinigung in englisch vom Hersteller oder Händler, das das Fzg. fabrikneu ist und noch keine Straßenzulassung hatte,

4. ein Bild vom dem Fzg. Indentifikationsschild (Typenschild) am Rahmen, da normalerweise jemand von der deutschen Zulassungsstelle dies am Fahrzeug überprüfen müßte,

5. die Bremsenberechnung von Trailer-Hersteller in englisch für die TÜV Abnahme für die 100 kmh Freigabe des Trailers, vorausgesetzt der Trailer hat die technische Ausrüstung für diese 100 kmh Freigabe (nur gültig in Deutschland!).
Das ist wegen Tüv, da viele mit dem 5 Tageskennzeichen Verkehrsunsicher unterwegs waren. Hast du einen aktuellen Tüv für das Fahrzeug, bekommst auch ein 5 T Kennzeichen.
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Gruß Peter

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  #3  
Alt 28.04.2015, 11:53
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Nein Peter,

ich habe in Italien einen brandneuen BALBI Trailer bestellt, der heute Nachmittag beim Händler in Italien angeliefert wird. Die per Mail zugesandten angeforderten Zulassungsunterlagen werde gerade auf der deutschen KFZ Zulassungsstelle geprüft, und heute Nachmittag weiß ich mehr.

Es ist keine TÜV Abnahme vorgesehen bzw. erforderlich , weil es sich um einen fabrikneuen Trailer handelt der direkt mit den COC Unterlagen auf die deutsche Straßenzulassung zugelassen werden sollte, somit auch keine techn. Abnahme hier erforderlich wäre. Für die 100 kmh Freigabe ist nachträglich, nachdem der Trailer hier sein wird, eine TÜV Abnahme für die Freigabe fällig.
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  #4  
Alt 28.04.2015, 17:35
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