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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Zitat:
Das "kroatische Küstenpatent" hat in Wirklichkeit nichts mit der "Küste" zu tun, bis auf den erlaubten Fahrbereich von 12 NM von Festland oder Inseln entfernt. Im Original heisst es Bootsführerschein Kat. B bzw. "Befähigungsnachweis für den Führer des Bootes Kat. B für eigene Zwecke" für Boote und Yachten bis 30Brt ... soweit meine Kenntnis. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (03.06.2015 um 22:20 Uhr) |
#17
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gehts bei den führerscheinfragen nicht nach dem wohnsitz? demnach würde ein kroate, der in österreich lebt, in österreich einen österreichischen schein brauchen.
lg martin |
#18
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Das gilt also von Triest bis Abbazia
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#19
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Es geht um das wohnsitzland, und ich würde mal,fragen, ob es ein internationales patent (IC) gibt.
Dort sollte nach den neuen Bestimmungen die Fahrgebiete eingetragen sein, in diesem Fall I "Inland waters" oder C costal waters oder beides..... Damit hast dann kein Problem. Ohne IC wird sowieso schwer..... International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz: IC |
#20
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auf meinem "boat leaders licence of competency", ausgestellt von der kroat. Behörde 1998 in Pula/Porec, steht auf der Rückseite in den letzten Zeilen folgendes:
"The holder of this licence is authorized to operate radiotelephone station on boat while sailing Croatian teritorial sea and internal waters". Wobei sich das sailing aus dem Kontext von vorher auf Segel- und Motorboote bezieht. Also ist das auch ein Binnenschein, so wie ich vermutet hab, zumindest in HR (sonst dürfte man ja auch nicht zu den Krka Fällen oder die Zrmanje fahren). Und da Österreich das entsprechende Patent seines Heimatlandes einfordert, gilt das in A für einen Kroaten mit kroatischen Wohnsitz. Für eine Kroaten mit österr. Wohnsitz gibts da wohl wieder ein riesengroßes Fragezeichen . |
#21
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Für Kroaten gilt der HR schein auch für binnen, ein kroatischer Freund hat den vor Jahren gemacht,....demzufolge auch bei uns in D oder in A binnen fahren.....wenn er keinen Dauerwohnsitz in D hätte.
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#22
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Zitat:
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Gruß, Ranko |
#23
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ferdi, die von dir zitierte textzeile ist der zusatz für den funkschein.
aber auch beim rest seh ich nix von coastal waters. und ich bild mir ein, dass davor mal gesagt hat, dass er damit genauso gut auf der donau fahren kann, aber nur auf der kroatischen. das mit der krka und der zrmanja könnte auch eine sonderregelung sein, dass die als seewasserstraßen gelten, wobeis für kroatien egal wäre, wenn es für beides nur einen schein gibt. die frage mit dem wohnsitz ist gut. gemeldet und hauptgemeldet... ranko, deinen hauptwohnsitz hast du aber in österreich. da kenn ich mich aber zu wenig aus, um was verbindlich sagen zu können. lg martin |
#24
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Zitat:
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Gruß, Ranko |
#25
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ja, das gilt aber nur für leute, für die der führerschein volle gültigkeit hat.
ich weiß, der vergleich mit dem autoführerschein hinkt, aber ich bild mir mal ein gelesen zu haben, dass viele deutsche, denen der schein abgenommen wurde, in polen einen neuen, recht einfach gemacht haben. um ihn dort machen zu können, mussten sie dort kurzfristig gemeldet sein. das ist ja das geringste problem. allerdings war der dann in deutschland für die nicht gültig, weils ein polnischer schein war, der zwar international gültig ist, aber halt nur für wohnsitzpolen bzw gibts da glaub ich regelungen, wenn du übersiedelst, dass er umgeschrieben wird, aber nur wenn du eine gewisse zeit in dem land gelebt hast, und das gilt auch nur für den autpführerschein. im endeffekt ist der kroatische schein in österreich für binnen leider wertlos, es sei denn es fndet sich ein juristisches schlupfloch. lg martin |
#26
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Jetzt habe ich es genau gefunden. Fahrbereich bezieht sich (nur) auf die kroatische Adria und von ihr zugängliche oder verbundene Flüsse oder Seen:
IV. PODRUČJA PLOVIDBE BRODICA I JAHTI Članak 17. (1) Brodica ili jahta ovisno o svojoj veličini, konstrukciji i drugim tehničkim karakteristikama može ploviti u sljedećim području plovidbe: 1. Područje plovidbe I – obuhvaća medunarodnu plovidbu svim morima i vodama koje su pristupačne s mora U području plovidbe I može postojati sljedeće ograničenje: Ia – do 20 Nm od obale kopna ili otoka 2. Područje plovidbe II – obuhvaća medunarodnu plovidbu Jadranskim morem U području plovidbe II može postojati sljedeće ograničenje: IIa – do 12 Nm od obale kopna ili otoka 3. Područje plovidbe III – obuhvaća plovidbu unutarnjim morskim vodama, vodama koje su pristupačne s mora i teritorijalnim morem RH, a za ribarske brodice duljine veće od 7 metara i zaštićenim ekološko-ribolovnim pojasom Republike Hrvatske (ZERP). U području plovidbe III mogu postojati sljedeća ograničenja: IIIa – do 6 Nm od obale kopna ili otoka; IIIb – do 3 Nm od obale kopna ili otoka; IIIc – do 1 Nm od obale kopna ili otoka 4. Područje plovidbe IV – obuhvaća plovidbu lukama, zaljevima, rijekama hrvatskoga Jadranskog slijeva u granicama do koje su one plovne s morske strane, te Prokljanskim jezerom. (2) U području plovidbe iz stavka 1. ovoga članka lučka kapetanija priznata organizacija može ograničiti plovidbu brodice ili jahte u određenim vremenskim uvjetima odnosno za određeno vremensko razdoblje. (3) Ograničenje iz stavka 2. ovoga članka mora biti naznačeno u Dozvoli za plovidbu brodice ili Svjedodžbi o sposobnosti jahte za plovidbu. Hier noch eine sehr schlechte Übersetzung: IV. Bereichen Navigation Booten und Yachten Artikel 17. (1) Boot oder die Yacht je nach ihrer Größe, Struktur und andere technische Merkmale sind im folgenden Bereich der Navigation zu navigieren: 1. Bereich I - umfasst internationale Fahrt in den Meeren und Gewässern vom Meer aus zugänglich Im Bereich der Navigation und möglicherweise die folgende Einschränkung enthalten: Ia - bis zu 20 Nm vom Festland oder Insel 2. Bereich II - umfasst Auslandfahrt in der Adria Im Bereich der Navigation II können folgende Einschränkung sein: IIa - bis zu 12 Nm vom Festland oder Insel 3. Bereich III - umfasst die inneren Gewässer (die inneren Meeresgewässer), Wasser vom Meer und das Küstenmeer Kroatiens zugänglich und für Fischerboote von mehr als 7 Metern und der Umweltschutz- und Fischereischutzzone der Republik Croatian (ZERP). Im Bereich der Navigation III können die folgenden Einschränkungen bestehen: IIIa - 6 Nm vom Festland oder Inseln; IIIb - bis zu 3 Meilen vom Festland oder Inseln; IIIc - bis zu 1 nm vom Festland und Inselküste 4. Bereich IV - beinhaltet Bootshäfen, Buchten, Flüsse der kroatischen Adria-Becken, in den Grenzen, an die sie schiffbar vom Meer und See Prokljansko sind. (2) Im Bereich der Navigation in Absatz 1 dieses Artikels Hafenbehörde anerkannten Organisation bezeichnet werden beschränken Bootfahren Boot oder die Yacht in bestimmten Wetterbedingungen und für einen bestimmten Zeitraum. (3) Die Einschränkung gemäß Absatz 2 dieses Artikels ergänzen die in der Genehmigung für Segelboote oder Befähigungsnachweis für Segelyachten festgelegt werden. Das rot gedruckte ist definitiv falsch übersetzt (Google)! Soll heissen, der Schein gilt nur bedingt für kroatische Binnengewässer.
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (04.06.2015 um 11:14 Uhr) |
#27
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Zitat:
ich würde Dir empfehlen mit Deinen beiden der österr. und der kroatischen Wohnsitzanmeldung, und Deinem kroatischen Boots-Patent mitsamt Deinen Bootspapieren auf einer österr. Wasserschutz-Polizeistelle zu melden, z.Bsp. an der Donau, und dort einfach nachfragen ob Du mit Deinem kroatischen Patent ein motorisiertes Boot auf österr. Gewässern fahren darfst. Die Wasserschutzpolizei auf der österr. Donau ist sicher erfahren genug Dir die fachgerechte Auskunft zu geben ob Du Dein motorisiertes Schlaucherl und hoffentlich auch angemeldetes Schlaucherl, egal ob HR oder A, nun auf der Donau (oder Attersee, oder Traunsee) fahren darfst. |
#28
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Dieter, genau das werde ich machen. Danke!
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Gruß, Ranko |
#29
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????????????????????????????
Ich dachte hier sind lauter Leute, die sich mit dem Motorbootfahren in und um A auskennen und jeden Törn exakt vorbereitet hatten. Nun lese ich erstaunt mit, wie wenig Ahnung man zu haben scheint. Hoffentlich lässt sich so etwas überhaupt klären? Offenbar ist es doch ratsamer, sich außerhalb der 12-SM-Zone zu bewegen. Mit Wind! lg Helmuth (Outlaw und Freibeuter) |
#30
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Es gibt keine österreichische Wasserschutzpolizei... Höchstens soko Donau (soko Wien)
Frag auf der Landesregierung - Schifffahrtswesen nach, das ist die richtige Stelle. @Helmuth: wer sagt dass man keine Ahnung hat? Die Bestimmungen sind klar, Sonderfälle gibt es überall, auch bei deinen Freunden in Tirol oder China. |
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