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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#62
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Zitat:
momentan schauts so aus daß der importeur nicht zurücknehmen will. |
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Zitat:
Es war definitiv dein Fehler, aber Fehler passieren und heutzutage sollte so ein Tausch kein Problem darstellen. Vielleicht doch einen kleinen Wink mit dem RA .. wie gesagt, vorausgesetzt der Motor wurde nicht in Betrieb genommen oder weist Gebrauchsspuren auf, du kannst von jedem Kaufvertrag zurücktreten (!). Mit Kosten musst du rechnen. In AT ist so etwas auch gesetzlich geregelt (RA fragen).
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Gruß, Ranko |
#64
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Zitat:
werde so wies aussieht zwei wege parallel beschreiten: umtasuchoption und zulassung mit messbrief wenn beides nicht geht gibts hier bald einen supergünstigen f115b zu haben. |
#65
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Das mit der Zulassung wäre meiner Meinung nach besser. Hättest einen stärkeren Motor und in Zukunft keine Scherereien.
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Gruß, Ranko |
#66
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Bin so begeistert von Google
Schau mal da all deine Fragen kónnen da beantwortet werden! Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#67
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Zitat:
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#68
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hier geht es um EU-recht:
Schließt der Händler mit seinen Kunden Verträge im Wege der individuellen Kommunikation, gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen des Fernabsatzes wie beim Verkauf von Waren über den eigenen Online-Shop oder eine Online-Plattform. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher auch bei Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief insbesondere über seine Identität, das Zustandekommen des Vertrages und ein Widerrufsrecht informieren. Allerdings ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf die speziellen Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr. ZITAT von dieser seite Um Links zu sehen, bitte registrieren wenn der händler auf stur schaltet, kannst du das auch. klar, du hast nen fehler gemacht, aber er muss dir deine rechte gewähren! |
#69
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Moin Moin Mike,
schon ein Bierchen mit deinem Händler gepischelt ?
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Grüße aus dem Norden, Lars |
#70
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...ja würd mich auch interessieren wie der Stand der Dinge ist!
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Beste Grüße FLORIAN _____________________________________________ Boating - There is NoWayOut !!! |
#71
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Moin,
im Zuge der "Vollharmonisierung" der Fernabsatzregeln wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in D zum Stichtag 13. Juni 2014 umgesetzt. Es gibt keine Übergangsfrist. Um Links zu sehen, bitte registrieren Füttert man die Suchmaschine mit "österreich+eu+verbraucherrechterichtlinie" dann erhält man folgenden Treffer: Um Links zu sehen, bitte registrieren Links zu Mustern und Gesetzestext stehen unten in der Verlinkung. Telefon ist unzweifelhaft ein Fernkommunikationsmittel und das ganze Thema ist damit rechtlich gegessen. Ich würde nochmal etwas "soft" nachverhandeln. Als allererstes würde ich mir den Webauftritt des Händlers ausdrucken. Fehlt dort der Widerrufshinweis mit Musterformular, dann hat er ganz schlechte Karten.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas Geändert von ad-mh (24.06.2015 um 18:28 Uhr) |
#72
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Zitat:
Eigene Fehler am Rücken eine Händlers auszutragen ist ganz schlechter Charakter, aber so ist die Welt leider mittlerweile. Zuerst komm ich und dann kommt lang nix und die anderen sind mir sowieso wurscht. |
#73
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Zitat:
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Grüße aus dem Norden, Lars |
#74
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was ist verkehrt daran, gesetzliche rechte wahrzunehmen? wenn der händler bzw yamaha österreich sich querstellt, 115 ps in 100 zu tauschen, würde ich den kauf auch stornieren.
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#75
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Zitat:
Ich würde mich schämen anstatt auf meinem Fernabsatzrecht zu bestehen und auf stur zu schalten. Aber, wie ich weiter oben schon geschrieben habe - die Zeiten sind halt so. |
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