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  #7  
Alt 10.10.2004, 19:02
nordy
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Gutmütigkeit wird bestraft Da überlegt man echt, ob man noch einen am Bord mitnimmt.
Wieso hat der Schiffsführer gutmütig gehandelt, geht jedenfalls aus dem weiteren Zitat nicht hervor.
Die Leute schienen doch alle der gleichen Clique angehört zu haben.

Das Mitnehmen von einem bekannten Leuten hat doch generell nichts mit Gutmütigkeit zu tun sondern geschieht in der Regel aus einer gemeinsamen Interessenslage heraus.

Der Schiffsführer übernimmt nunmal die Verantwortung für seine Besatzung.
Das hätte ihm klar sein müssen, weiss er als Führer seines Autos doch auch.

Ich finde das Urteil geht rechtlich voll in Ordnung.
Finde es auch richtig, dass der Kläger eine 50%-ige Mitschuld bekommen hat.

Soweit die rechtliche Seite.

Ob der Kläger sich gegenüber dem Beklagten undankbar verhalten hat und ob die Klage moralisch verwerflich war, ist eine ganz andere Frage.
Danach geht es aber in solchen Fällen nicht.

Jeder, der jemanden auf seinem Boot mitnimmt, muss sich über die rechtlichen Folgen im Falle eines Unfalles im Klaren sein.


Gruss Nordy
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