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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#31
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Ahso, verstehe
Zitat:
Natürlich, nur die Langeweile konnte die Polizei dazu bewegen .. Zitat:
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Gruß, Ranko |
#32
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Zitat:
Falls er an Bord war, warum hat er überhaupt zugelassen das sein sohn in Ufernähe fährt? Das müsste er selbst doch besser wissen, oder?
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Gruß, Ranko |
#33
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Zitat:
Für das Boot braucht Der Lenker ein Patent, bei einer Yacht lediglich der Skipper (bzw ein Verantwortlicher an Bord) Wo liegt dann genau der Unterschied zwischen Boot und Yacht? Was ist da jetzt alles von sowas von genau? |
#34
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Zitat:
Wenn dir persönlich das immer noch nicht reicht, lerne Kroatisch, hole dir die Gesetzestexte und lies.
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Gruß, Ranko |
#35
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naja, darum gehts jetzt nicht, deine Bemühungen in Ehren, aber einfach irgendwelche "Fakten" zu präsentieren und als Gegeben hinzustellen ist auch zu wenig.
Hier gibt es viele Leute, die unsicher sind, was diese ganzen Gesetze betrifft, wenn also jemand was behauptet, ist es wohl legitim, eine Quelle zur Untermauerung zu fordern. Und hier steht eben nichts davon, was du so vehement behauptest.... Hab ich jetzt eine Yacht oder ein Boot? Der gewerbliche Bereich tangentiert hier sehr wenige.... Und kroatisch lernen: ich bemühe mich, mit Händen und Füßen die Leute etwas zu verstehen, wenn ich was sage, möchte ich gar nicht wissen, wie das für meine kroatischen Freunde klingt ;-) Aber ich hab einfach keine Zeit für ein konzentriertes Lernen, schon gar nicht, für kroatische Amtssprache! Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde. Google? dass ich nicht lache.....ich möchte nicht zu Fuß gehen, wenn ich Boot fahre, sage ich nur.... |
#36
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Zitat:
Mein älterer Bruder wollte vor einigen Wochen unser altes Familienboot, welches einige Jahre am trockenem lag, anmelden und nutzen (Fischen, usw.). Die reine Anmeldung des Bootes (Nummer) haben wir schnell erledigt. Mit einem AB darf er nicht ans Meer raus, solange er keinen Schein hat, zumindest A. Dies wurde absolut unmissverständlich vom Hafenkapitän in Hvar kommuniziert. Rudern darf er .. Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).
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Gruß, Ranko |
#37
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Das kroatische Patent Kat. B hat auf der Rückseite hinsichtlich der Berechtigung u.a. stehen: - pleasure Yachts up to 30 GT - charter Yachts up to 30 GT without professional Crew Siehe Bild im Anhang. D.h. also, dass mit dem Kat. B eben solche "Boote", "Yachten" od. "Schiffe" gefahren werden dürfen. Für mich fallen Yachten bis 30 GT nicht mehr unter "größere Motorboote", sondern eher schon unter "handfeste Motoryachten", denn je nach Bauweise können diese "Boote" schon bis zu knapp 20m haben... Die Diskussion zu dem Thema hatten wir übrigens auch schon vor ziemlich genau einem Jahr Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein) L.G. Edwin
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Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#38
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Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.). JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN! Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.
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Gruß, Ranko |
#39
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Zitat:
L.G. Edwin
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Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#40
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Wie gesagt, ich durfte heuer meinen Sohn nicht ans Steuer lassen, obwohl er es eigentlich kann, auch wenn ich daneben im Boot sass. Trotzdem .. Auch hier hat sich der Hafenkapitän in Hvar unmissverständlich geäussert. Ohne Schein darf man nur rudern! Der Hafenkapitän kam übrigens frisch aus Split ..
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Gruß, Ranko |
#41
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Zitat:
Darum Bestimmungen einhalten und nur fahren mit Führerschein. lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#42
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Hallo,
so einfach möchte ich das nicht abhaken... Also, betrifft diese Regelung nur Motorboote? Wie sieht es bei Segelbooten unter Motor aus? 30 BRZ ist recht ordentlich, das würden wahrscheinlich die wenigsten Charterschiffe erreichen. Bei kleinen Booten sehe ich mit der Regelung kein Problem, aber sobald eine Crew sinnvoll ist, ist es m.E. Unsinn. Ganz andere Frage - wie ist es mit Autopilot? Ist der mittlerweile auch verboten?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#43
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Tom, wenn der Autopilot einen SFB hat, sollte es kein Problem sein.
Sorry Tom der mußte sein bei der Vorlage!
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Gruß Peter |
#44
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Zitat:
Bei einer Unterwasserkontrolle würd ich gern dabei sein. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#45
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Bin ich auch der Meinung das so gehört zu haben. Hab Sommer 2013 den Schein in HR gemacht. Inzwischen hab ich auch das Bodenseepatent und Binnen
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