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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 04.09.2015, 19:28
Benutzerbild von wwoody
wwoody wwoody ist offline
l'ombra rossa
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde.
Dann glaube mir einfach wenn ich hier hinschreibe das es so ist. Ich habe nicht nur diese eine Passage gelesen, sondern den gesamten Teil, welcher 99,99 % der Forummitglieder hier betrifft, bzw. Motorboote die von uns hier gesteuert werden. Auch deshalb weil ich einen 15-jährigen Sohn habe, der noch keinen Schein hat (noch nicht haben darf). Er durfte heuer auch nicht ans Steuer. Nächstes Jahr macht er den eigenen Schein.

Mein älterer Bruder wollte vor einigen Wochen unser altes Familienboot, welches einige Jahre am trockenem lag, anmelden und nutzen (Fischen, usw.).
Die reine Anmeldung des Bootes (Nummer) haben wir schnell erledigt. Mit einem AB darf er nicht ans Meer raus, solange er keinen Schein hat, zumindest A. Dies wurde absolut unmissverständlich vom Hafenkapitän in Hvar kommuniziert. Rudern darf er ..

Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).
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Gruß, Ranko
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  #2  
Alt 07.09.2015, 00:31
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).
Ranko, nachdem Du ja der kroatischen Sprache offensichtlich mächtig bist - was verstehst Du, bzw. Deiner Meinung nach das kroatische Gesetz, unter dem Begriff "grössere Motorboote", wie Du schreibst?

Das kroatische Patent Kat. B hat auf der Rückseite hinsichtlich der Berechtigung u.a. stehen:

- pleasure Yachts up to 30 GT
- charter Yachts up to 30 GT without professional Crew

Siehe Bild im Anhang.

D.h. also, dass mit dem Kat. B eben solche "Boote", "Yachten" od. "Schiffe" gefahren werden dürfen.

Für mich fallen Yachten bis 30 GT nicht mehr unter "größere Motorboote", sondern eher schon unter "handfeste Motoryachten", denn je nach Bauweise können diese "Boote" schon bis zu knapp 20m haben...

Die Diskussion zu dem Thema hatten wir übrigens auch schon vor ziemlich genau einem Jahr Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein)

L.G.

Edwin
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  #3  
Alt 07.09.2015, 01:02
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Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.).
JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN!

Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.
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Gruß, Ranko
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  #4  
Alt 07.09.2015, 01:08
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.).
JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN!

Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.
O.K., was man damit führen darf, sehe ich ohnehin auch so, aber hast Du auch den Link zu dem alten Thread angeklickt?

L.G.

Edwin
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  #5  
Alt 07.09.2015, 01:15
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
O.K., was man damit führen darf, sehe ich ohnehin auch so, aber hast Du auch den Link zu dem alten Thread angeklickt?

L.G.

Edwin
Die Grösse des Bootes ist irelevant. Für JEDES Boot mit einem Motor benötigt derjenige der das Boot steuert einen Schein!
Wie gesagt, ich durfte heuer meinen Sohn nicht ans Steuer lassen, obwohl er es eigentlich kann, auch wenn ich daneben im Boot sass. Trotzdem .. Auch hier hat sich der Hafenkapitän in Hvar unmissverständlich geäussert. Ohne Schein darf man nur rudern!
Der Hafenkapitän kam übrigens frisch aus Split ..
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Gruß, Ranko
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  #6  
Alt 07.09.2015, 09:04
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Zitat:
..........Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein)
Diese Worte von Edwin treffen den Nagel auf den Kopf.

Darum Bestimmungen einhalten und nur fahren mit Führerschein.

lg reini
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  #7  
Alt 10.09.2015, 17:42
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Hallo,

so einfach möchte ich das nicht abhaken...

Also, betrifft diese Regelung nur Motorboote? Wie sieht es bei Segelbooten unter Motor aus? 30 BRZ ist recht ordentlich, das würden wahrscheinlich die wenigsten Charterschiffe erreichen.

Bei kleinen Booten sehe ich mit der Regelung kein Problem, aber sobald eine Crew sinnvoll ist, ist es m.E. Unsinn.

Ganz andere Frage - wie ist es mit Autopilot? Ist der mittlerweile auch verboten?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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