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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#8
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"SONDERREGELUNG
BINNENZULASSUNG + SEEBRIEF Diese Variante kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden: · Länge der Yacht über Alles beträgt mindestens 5 m und nicht mehr als 10m (einschließlich der Angabe zusätzlicher Abmessungen der Yacht - dient zur Berechnung der Brutto- bzw. Nettoraumzahl · Die Yacht wird nur im Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) eingesetzt Hierzu stellen Sie bei Ihrer zuständigen Landesregierung oder Ihrem zuständigen Magistrat ein formloses schriftliches Ansuchen für Binnenzulassung und zugleich auch ein Ansuchen auf Ausstellung eines Seebriefes." Das heißt doch, dass ein der Eigner sich entscheiden muss, ob er mit einem Boot zwischen5 und 10 m außerhalb der 3 Nm fahren möchte (und auf keinen Fall Binnen) oder ob er Binnen fahren möchte , dann auf dem Meer nur innerhalb der 3 Nm, oder? Die österreichischen Regeln sind mir immer mehr ein Rätsel...
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
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