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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#31
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Also ich habe keinen Seebrief und bin mir sicher dass ich alles anfahren darf was nicht mehr als 6 Nm entfernt ist. Egal ob Insel oder Festland.
Also kann ich auch Inselhüpfen. Wobei ich natürlich nicht vergesse dass ich auf Handymasten angewiesen bin. |
#32
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so haben wir alle unsere Bürokratiemonster.
In A ist es die aufwendige Zulassung für den Seebrief. in D der große Unsinn mit der BSH zugelassenen Beleuchtung, mit dem auch kleine Boote gezwungen wurden riesige Leuchten zu montieren und das auch noch im vorgegebenen Abstand. Erst mit der Zulassung von LED Lampen sind zumindestens die Abmessungen kleiner geworden.. |
#33
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Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren ...etc... Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...
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LG a n d r e a s |
#34
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wer ist eigentlich ausserhalb der 3nm zuständig?
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#35
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Zitat:
Damit wird einiges klar: Zulassungsurkunden für Binnengewässer Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet. Folgende Staaten haben der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn. (Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren) Und Außerhalb der Hoheitsgebiete gelten die KVR...
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#36
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Hallo!
Heut hat mich die zuständige Dame der Landesregierung angerufen, um nochmals alles abzuklären. Laut ihrer Auskunft ist es unüblich reine Binnenzulassungen bei Booten über 6m auszustellen. Ich solle die Kombination Binnenzulassung/Seebrief nehmen. In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker! Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!
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MfG Schebi |
#37
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Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann.
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#38
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Ruf mal bei einer anderen Landesregierung an, das kommt mir irgendwie komisch vor.....
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#39
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LG a n d r e a s |
#40
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Ich zitiere mich mal selber:
Zitat:
Kostet zwar, aber nicht wirklich viel. |
#41
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Zitat:
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LG a n d r e a s |
#42
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Genau das selbe Infoblatt hat auch die Steiermark!
Das hab ich auch gefunden! Geltungsbereich der Internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge Die Österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge entsprechend den Vorschriften der einschlägigen ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet. Diese Resolution gilt primär für Binnengewässer. Gilt aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution Nr. 13 anwendet. Folgende Staaten haben die Anwendung der Resolution gemeldet: Österreich, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakai, Schweiz, Großbritannien. Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll. Bin echt gespannt!
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MfG Schebi |
#43
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Zitat:
Für alle anderen Staaten brauchst du eine international anerkannte Zulassungsurkunde, den Seebrief. Mit sowas darf dann dein Schiff dort fahren, wo du eine Zulassung brauchst, und zwar in dem Bereich, für das dein Boot zugelassen ist. Das hat nichts mit dem (internationalen) Befähigungsnachweis zu tun, den du für das Führen so eines Schiffes brauchst! Ich hab für mein 6,70er Schlauchboot auch einen Seebrief, weil ich mir möglicherweise auch mal Norwegen, Schweden oder sonst was da oben im Norden erfahren möchte, also Länder die nicht in der ECE 13 stehen oder damals zum Zeitpunkt der Erstanmeldung meines Boots gestanden sind - der Seebrief ist dort der Nachweis (m)einer ordentlichen Zulassung bzw. Registrierung für mein Boot. Das zumindest ist mein Wissensstand zu dem Thema. Geändert von preirei (05.04.2016 um 21:32 Uhr) |
#44
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Hallo Preirei!
So dachte ich mir das auch! Das einzige Land, das scheinbar nicht die Resolution 13 anwendet, das aber in Frage käme für mich, ist Griechenland!
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MfG Schebi |
#45
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Zitat:
Habe in den letzte 5 Jahren 8 oder 9 Boote dort angemeldet! Bei jedem wollten die "netten" Damen was anderes... Schebi die Kombi geht's sicher, jedoch bekommst dann auch 2 Zahlscheine! Einen für die Binnenzulassung & einen für den Seebrief!
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Beste Grüße FLORIAN _____________________________________________ Boating - There is NoWayOut !!! |
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