Zitat:
2. Gebrauchte Boote welche vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht bzw. erzeugt wurden und somit keine CE-Kennzeichnung besitzen, benötigen einen Nachweis, dass diese bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht worden sind.
Als Nachweis des Inverkehrbringens gelten insbesondere Kauf-, Miet-, Leasing- oder Schenkungsverträge sowie Zollbestätigungen, nationale Zulassungen, behördliche Seebriefe oder Yachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.
|
Es steht ja alles dort. Dh. beim Kauf in Italien auf frühere (original) Kaufverträge und die nationale Zulassung achten.
Es gibt aber gerade einen aktuellen Thread wo du mitlesen kannst:
Um Links zu sehen, bitte registrieren