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#30
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Zitat:
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit- ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland (z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne.....
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
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