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  #11  
Alt 01.01.2005, 01:33
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,

ich habe wohl die beiden SBF, aber keine UKW-Lizenz, sehe aber die Beantwortung auch so wie dargestellt, jedoch habe ich folgende Bemerkungen dazu:

als Schiffsführer mit UKW-Lizenz bin ich verpflichtet die UKW-Anlage einzuschalten und darf sie auch benutzen, jedoch als Schiffsführer ohne UKW-Lizenz kann ich sie einschalten, darf sie aber nicht benutzen.

Ergo ist damit nicht eine Schiffsführung verboten.
Sorry Dieter
Also (a) nach dem deutschen Vorschlag hätte ma ab 2008 hier die Verbindung Schein=Funkschein eingeführt
Nun soll dies angeblich nicht mehr gelten und man führt ab 2005 die Variante ein : "Die Ausrüstung des Schiffes definiert denSchein des Skippers", d.h. du darfst als skipper kein schiff mit funk fahren ohne entsprechenden Schein
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