![]() |
![]() |
|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Da faellt mir ein, ich bin ja auch deutscher staatsbuerger ...
reicht es aus einen auslaendischen schein zu haben? (und im ausland zu leben?) Matt
__________________
Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. ![]() |
#2
|
|||
|
|||
Für Nordy schwarz auf weiß auch wenn wir das hier schon einige male hatten
Um Links zu sehen, bitte registrieren §1 (1) Abs2 Da Matt aber auch Deutscher Staatsbürger ist, darf und muss er den Schein machen Das war jetzt aber wirklich mein letztes Statement dazu hier, da wir das wirklich schon tausendmal durchgekaut haben |
#3
|
||||
|
||||
Aber moment, wenn ich dies hier richtig deute brauche ich keinen deutschen schein weil mein wohnsitz nicht in deutschland ist:
Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Matt
__________________
Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. ![]() |
#4
|
|||
|
|||
@Michel
Der § 1 Abs. 2 ist alles andere als logisch. Ich kannte ihn übrigens nicht. Verstehe auch deine aufgeregte Reaktion mal wieder nicht. Dass es auf die Staatsangehörigkeit, so wie du meinst, ankommt, davon steht jedenfalls nichts drin. Hiernach hängt es nur vom Wohnsitzland ab. Also müsste Matt mit Wohnsitz in Kanada ohne den SBF-See in unseren Seegewässern fahren können. Es verstehe wirklich einer diese Logik, warum jemand mit Wohnsitz ausserhalb des Geltungsbereiches der SeeSchStrO und ohne dortiger Führerscheinpflicht auch bei uns ohne Erlaubnis rumfahren können soll. Gruss Nordy |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|