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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#61
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Schein
@ Fred
Ich meinte die Bootfahrer die du schon in anderen Foren davor gewarnt hast, sich ohne Vorbereitung und Ausrüstung über den Kvarner zu fahren. herbert |
#62
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Schein
Zitat:
Das kann aber nicht ganz stimmen. Da gab es vor Jahren einmal im Boote Forum auch so ein Thema. Heraus gekommen ist am Ende (Beitrag vom Straßburger) dann muß der Ösi der in D fahren will halt den deutschen Schein machen. Oder ein Boote Forum Mitglied, aus meiner Stadt, fährt auch mit einem deutschen Schein in Italien. Ich selbst könnte ohne Schwierigkeiten den Spagettischein machen usw. der gilt halt dann nur in dem Land woher der Schein ist, so schauts aus Herbert |
#63
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Hallo Herbert,
da muss ich Dir recht geben, wenn ein Nicht-Deutscher hier den Schein macht, darf er klar hier auch fahren. Aber eines noch: Tu mir bitte den Gefallen und lass "Spaghettischein" bitte weg. Das find ich nicht so gut, wir sind hier schließlich ein Internationales Forum. |
#64
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Italien
War nicht negativ gemeint
bezeichne mich ja selbst auch als ÖSI oder Özi ohne beleidigend zu sein :wink: herbert |
#65
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Sollte auch Dir gegenüber nicht negativ rüberkommen Herbert.
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#66
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schein
habe ich auch nicht so verstanden
So jetzt habe ich eine INFO, kennt eh schoh a jeda Langsam füllen sich die beiden Schiffe fürs Um Links zu sehen, bitte registrieren Sollte noch wer Lust haben dann rasch die Anzahlung. Das ganze ist privat und zum Selbstkostenpreis. herbert so kommt man auch vom Thema weg |
#67
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Also jetzt frage ich mich (nachdem ich schon die suchfunktion bemueht habe. Ehrlich! ) wie das bei mir ist.
Ich brauche in meinem Heimatland (canada) derzeit kein fuehrerschein um ein boot ueber 4m zu bewegen. Heist das dass mich die deutschen auch in deutschland rumfahren lassen? (kann ich kaum glauben). Oder: Wenn ich will kann ich hier ein fuehrerschein machen, lassen mich die deutschen mit dem dann auf deutschen gewaessern rumfahren? (Man unterscheidet hier nicht nach binnen und see ... ) All fragen beziehen sich auf motorboote ueber 5 PS. :) Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. |
#68
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Hallo Matt,
hier fahren ohne Führerschein darfst du bestimmt nicht. Ob bei einem Ausländer der Führerschein aus dem Heimatland in D anerkannt wird, möchte ich allerdings mit ja beantworten, weil das dem Grundsatz, es gilt im Ausland immer der Führerschein aus dem Heimatland, entspricht. Gruss Nordy |
#69
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Hallo Matt,
wenn Du Staatsbürger eines Landes bist, in dem KEIN Führerschein vorgeschrieben ist, darfs Du hier in Deutschland OHNE Führerschein ein Boot bewegen. Und zwar genau nach den Vorschriften, die auch in Deinem Heimatland gelten. |
#70
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Zitat:
Gruss :sonne: Uwe |
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Führerschein
Noch mal kurz zum Vermieter aus Italien.
Habe gestern mit Bekannten gesprochen, der sich rechtlich ziemlich gut auskennt. Er bestätigt im Wesentlichen die Aussagen vom Michel. Wenn der ital. Vermieter einem Deutschen Bootsfahrer ein 40-PS-Boot vermietet, hat er im Schadenfall ein Problem. Er kann dann auf den Schäden an seinem Boot sitzenbleiben. Leider hat auch der Deutsche ein Problem. Er ist ohne Führerschein gefahren, den er ab mehr als 5 PS an der Schraube haben muss. Somit ist er auch fällig bei z. B. bei Personenschäden etc. Unklar war, ob sich die Versicherung des Vermieters das Geld wieder holen kann, welches z. B. an einem gegnerischen Boot entstanden sind. Leider werden Boots- und JetSki-Vermieter immer teils aus geschäftlichen Gründen teils aus Unkenntnis Fahrzeuge vermieten. Das gleiche gilt (oder galt) übrigens auch für andere Länder. Habe in Spanien, Griechenland und Türkei Boot oder JetSki gemietet. Meinen Schein wollte keiner sehen, hat überhaupt nicht interessiert. Meist keinerlei Hinweise auf Entfernungen zum Strand, die einzuhalten sind, Bojen oder irgendwelche Verbotszonen. Da sind halt ein paar ganz tolle Typen zwischen den Schwimmern durchgebrettert. Aber das kennen ja sicher alle von irgendwoher oder ? Gruß Erich |
#72
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Zitat:
Das glaub ich erst, wenn ich es schwarz auf weiss sehe. Hat übrigens durchaus praktische Relevanz, wenn man an die vielen US- Amerikaner und Engländer in D denkt. Gruss Nordy |
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Da faellt mir ein, ich bin ja auch deutscher staatsbuerger ...
reicht es aus einen auslaendischen schein zu haben? (und im ausland zu leben?) Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. |
#74
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Für Nordy schwarz auf weiß auch wenn wir das hier schon einige male hatten
Um Links zu sehen, bitte registrieren §1 (1) Abs2 Da Matt aber auch Deutscher Staatsbürger ist, darf und muss er den Schein machen Das war jetzt aber wirklich mein letztes Statement dazu hier, da wir das wirklich schon tausendmal durchgekaut haben |
#75
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Aber moment, wenn ich dies hier richtig deute brauche ich keinen deutschen schein weil mein wohnsitz nicht in deutschland ist:
Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Matt
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