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#76
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Ich persönlich stelle meinen Trailer niemals an eine öffentliche Strasse. Früher durften die mit auf die Parzelle, dann war der Trailer an einem Baum angekettet; heute steht er halt abgeschlossen auf einem Trailerplatz. Da hab ich dann Keile drunter. Wenn er tatsächlich mal in der ersten Nacht im Camp an der Strasse oben allein steht, hab ich die Handbremse gezogen und zusätzlich Keile drunter. Muss schon extrem blöd laufen, dass da was in die Fritten geht. Deswegen hab ich das Restrisiko immer selbst getragen. Wenn er häufiger auf öffentlichen Flächen herumsteht, kann eine Versicherung durchaus sinnvoll sein, da bin ich ganz bei Dir. Letztlich kann sowas ja nichts kosten... Wo liegt man da? 10€? |
#77
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Wenigsten Einer der bei mir ist
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#78
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In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für den Hänger vorgeschrieben, kostet bei mir für den 950kg Hänger knapp unter 10 Euro im Jahr und für den 1300kg Bootshänger knapp über 10E. Zahlt aber nur wenn der Hänger nicht mit dem Auto mitversichert ist weil er irgendwo steht, Schäden beim An- oder Abkuppeln und rangieren gehen auf die Autoversicheurng.
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#79
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Stellt sich die Frage wer zahlt wenn die Anhängerkupplung am Wagen abbricht (neulich irgendwo gelesen) und der Trailer allein irgendwo einen Schaden verursacht...
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#80
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Wenn die Anhängerkupplung am Wagen abbricht -> PKW Haftpflicht
Wenn du den Hänger am Campingplatz abstellst, abhängst, rangierst und dabei was beschädigst -> PKW Haftpflicht Wenn der Hänger im Winterlager steht, irgendwer die Keile wegnimmt und den Hänger gegen das daneben geparkte Wohnmobil schiebt -> Hänger Haftpflicht Am Telefon hat mir der Versicherungsvertreter erklärt dass (zumindest bei uns in Österreich) typischerweise für Schäden von 24h vor dem Ankuppeln bis 24h nach dem Abkuppeln die PKW Haftpflichtversicherung bezahlt, davor und danach die Anhängerhaftpflicht. |
#81
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Aber genau dafür hab ich doch die Bootsversicherung mit Trailerhaftpflicht, glaub das kann man gar nicht abwählen ...
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#82
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Na zum Glück gehört mir die Halle in der mein Boot steht - da kommt niemand rein
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#83
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In meiner Bootsversicherung ist das Boot, der Trailer und der Skipper mit Haftpflicht versichert. Würde ich meine Trailer extra Haftpflicht versichern, würde die Bootsversicherung aussteigen.
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#84
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Hallo zusammen,
Heute ist es doch so, das man gar nicht so blöd denken kann, wie es kommen kann, am Ende bleib doch oft beim normal betrachtet, Unschuldigen zumindest eine teilhaftung. Heute muss man ja möglichst jedes noch so kleine gebuddelte Loch absichern, könnte ja jemand drüber stolpern können, und sich verletzen, und selbst wenn der Geschädigte betrunken ist, ein Gericht wird heute sicher erst mal die Sorgfaltspflicht überprüfen, und dann,..... Also ich kenn schon, nicht mich betreffend,.... noch, einige Beispiele, da kann man nur noch den Kopf schütteln. Also ich möcht mich nicht mit ner Klage beschäftigen müssen, wenn ich da mit einem kleinen Betrag das Risiko weiter geben kann.
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Gruß Micha |
#85
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Bei manchen Versicherungen steht im Kleingedrucken das der Trailer nur versichert ist wenn das Boot auch drauf ist....
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Gruß Michi |
#86
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Ihr werft ja auch alles in einen Topf...
Schwarzes oder grünes Kennzeichen... hier geht s ja um die Möglichkeit, den Trailer auch änderst zu nützen, sprich die Angst ne Anzeige wg. Steuerhinterziehung. Haftpflicht.... hier geht's ja um Schäden an Dritte zu versichern. Das hat ja primär nix mit der Farbe des Kennzeichen zu tun,ausser dass ich eine Haftversicherungspflicht bei Zulassung zu schw. KZ habe. Und hier hab ich doch alle Optionen offen. Haftpflicht ist i. O. Der eine hats in der Boots Versicherung includiert, der andere versichert halt separat. Ich war früher doppelt versichert. Einmal Haft über Boot, einmal separat ca. Eur 45,00 p. a.. Das ging aber nicht änderst, weil ich keine grüne Versicherungskarte von der Bootstrailer Haft bekam. So lange ist ja HR nicht in der EU. Eigentlich ist es doch klar bei Dir, Harry. Deine Gallion versichert nicht, also separat Haftpflicht, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst. Ob grünes oder schw. Kennzeichen hängt von Deinem Nutzungsverhalten des Bootstrailer s ab. Da gibt keine Doktorarbeit drüber zu absolvieren...
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#87
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Hier kann man doch ewig diskutieren. Zu prüfen für Harry ist doch ob der Trailer beim Boot dabei ist oder ob extra notwendig ist. Fertig. |
#88
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Zitat:
Das versteh ich jetzt nicht, Haftpflichtversicherung für Boot und Skipper, wenn du, als Skipper, mit deinem Boot jemand einen Schaden zufügst, greift die Bootshaftpflicht, wennst vom Boot runter bist, und fügst jemand einen Schaden zu, greift die privathaftpflicht, sofern vorhanden. Also weshalb soll der Skipper noch extra versichert sein.
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Gruß Micha |
#89
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Hier mal e8n gutes Beispiel, wie es komplett in die Hose gehen kann, würde sicher kaum jemand im Traum einfallen.
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Gruß Micha |
#90
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Die greift dann wenn ich z.B. ein Boot chartere/ausleihe |
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