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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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Frage Stromerzeugung
Durch eine spitzzüngige Bemerkung in einem anderen Thread bin ich auf die Idee gekommen euch mal zu fragen, ob und wie dies rechtlich geregelt ist?
Wäre es - sagen wir mal am Chiemsee, oder Traunsee (Juli-Aug.) - möglich das durch einen e-Motor betriebene Boot bzw. dessen Akku mit einem Notstromaggregat aufzuladen? Wenn der Motor seine Energie aus dem Akku bezieht und man ggf. einen weiteren Akku der nicht mal mit der Antriebsmaschine verbunden ist, mit dem Aggregat lädt, spielt das ja keine Rolle, oder? Mir ist nur die wirklich theoretische Überlegung wichtig, also deshalb bitte keine Antworten, betreffend Umwelt, Geräusch usw.
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liebe Grüße Stefan |
#2
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Zitat:
und ja, ein Notstrom Aggregat ist, wenn es (auch nur indirekt ) zum Betrieb gedacht ist, demnach nicht erlaubt. Wenn du das Notstromaggregat verwendest, um Batterien aufzuladen, weil diese leer sind und deshalb das Boot manövrierunfähig geworden ist, wird es vermutlich rechtlich kein Problem darstellen. Da kannst aber gleich den normalen Motor anwerfen. ob das in der Praxis auch Sinn macht ist eine andere Sache. |
#3
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das ist eben genau der Punkt:
nimm einen Torqeedo mit angebrachtem Akku. Somit hast du einen vollständigen Antrieb. Parallel dazu lädst du einen Akku (der ja demnach nicht zwangsläufig für den Antrieb erforderlich ist) mit dem Aggregat auf. Wo würde das stehen, bzw. was wäre die Ableitung, dass dies nicht erlaubt sein sollte. Es besteht ja dadurch kein Zusammenhang von Motor und Antrieb.
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liebe Grüße Stefan |
#4
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Servus,
Für den Chiemsee gilt ebenfalls Berny‘s Erklärung . Lg Robert
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Gruß aus Traunstein Robert |
#5
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Aufgrund von gesundem Menschenverstand oder steht das irgendwo geschrieben / habt ihr da ne Quelle dafür?
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#6
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Hallo
Für die Seen Brombachsee und Co gilt, daß auch keine "wassergefährdenden" Flüssigkeiten an Bord sein dürfen. Z.B. muß bei Segelbooten mit Innenborder dieser ausgebaut oder TÜV-verplombt außer Betrieb gesetzt sein und eben diese Flüssigleiten müssen von Bord. Ich kann mir gut vorstellen, daß schon mehr auf die Idee mit dem Stromerzeuger gekommen sind (ich zum Beispiel ), und daß die, sobald das Schule macht, auch bestimmt explizit verboten werden. Gruß Ulf |
#7
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ich sag mal auf Seen, wo es des Gewässerschutzes wegen einfach verboten ist, setzt bei mir auch der logische Hausverstand ein.
Aber für Seen, bei denen es einfach Beschränkungen in der Anzahl von Motorbooten gibt (hast du Kohle....hast du Motor) würde es zumindest eine Erweiterung der Reichweite mit sich bringen. Auch für diejenigen, die halt nicht verbrennen „dürfen“
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liebe Grüße Stefan |
#8
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genau in diesem Moment betreibst du das Boot mit einer Maschine.
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#9
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Um Links zu sehen, bitte registrieren
An Neusiedlersee darft du nicht mal einen Verbrenner in der Backkiste haben.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#10
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Also ich vermute da (bislang sind ja alles nur Vermutungen, oder?), dass es schon einen Unterschied gibt.
Meine AB haben einen Unterwasserauspuff und ist doch, was es zu verhindern gibt. Ob da ein Notstromaggregat läuft halte ich nicht für relevant. Ciao, Ralf
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#11
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Hallo Ralf
Wenn sich deine Anwort auf den link vom Andreas bezieht: Da steht nicht, daß der Antrieb mit Verbrennungsmotor verboten ist, sondern der Verbrennungsmotor generell. Zitat:
Also da geht nix mit Stromerzeuger. Gruß Ulf |
#12
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das Zitat von Andreas ist - zumindest für den Neusiedlersee - mal eindeutig.
Sehe ich anders, ich lade irgendeinen Akku, nicht den, mit dem ich das Boot betreibe! Vom Gefühl und der Logik her, wird es Gebiete geben, wo einfach kein - wie auch immer mitgeführter - Verbrenner hin gehört. ABER, für Seen welche die Zwei- (oder mehr) klassengesellschaft umsetzen, würde ich mir nichts dabei denken, an Deck das Aggregat laufen zu lassen. Das Argument, mit dem Auspuff von Ralf, sehe ich auch sehr logisch. Z.b. der Wolfgangsee wäre ein Solcher. Dort, darf man zwar - außer Sommersperre - fahren, jedoch nur Innenborder. Durch die Verwendung so eines Aggregates wären die Auspuffgase erstens ein Zehntel derer, eines ABˋs und nicht im Wasser und zusätzlich ist der „Lärm“ bei aktueller Ware meist unter 50db - somit unter dem mahlenden Geräusch eines Torq 1003 Es ist aber - wieder mal typisch für unsere Länder - interessant, dass wir (außer im Falle Neusiedlersee) zu x verschiedenen Auslegungen kommen.
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liebe Grüße Stefan |
#13
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§ 3
Motorboot-Sommersperre In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres ist jeglicher Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor verboten. Hybridmotoren fallen unter den Begriff Verbrennungsmotoren, wenn nicht durch gesonderte Einrichtungen gewährleistet wird, dass ein automatisches Zuschalten des Verbrennungsmotors verhindert wird. (Anm: LGBl. Nr. 106/2009) Du kannst es drehen wie du willst, sobald das Notstromaggregat nur irgendwie am Motorbetrieb beteiligt ist, trifft es zu. |
#14
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Selbst wenn ein Stromerzeuger nicht explizit in einem Motorboot-Verbot aufgeführt ist, könnte es beim Betrieb Ärger geben. Es gibt ja noch übergeordnete Gesetze, u.a. zum Lärmschutz, wie das Um Links zu sehen, bitte registrieren.
Nach Um Links zu sehen, bitte registrieren müssen u.a. "Wasserfahrzeuge sowie Schwimmkörper und schwimmende Anlagen" "so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben." Da könnte man mit einem Moppel, der ja angeblich nichts mit dem E-Motor zu tun hat, in Erklärungsnot kommen. Den Akku könnte man ja leiser und mit weniger Abgasen zu Hause laden... |
#15
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Wird wohl offen bleiben, bis jemand auf die Idee kommt es umzusetzen und eine Kontrolle hat.
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liebe Grüße Stefan |
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