Berny, die vereine haben nie gesagt das Patent sei amtlich, sondern das Ministerium hat gesagt, deren Patente sind amtlich anerkannt.
Mit der Sache jetzt haben sie auch nicht wirklich was zu tun. Laut dem obigen pdf kann ich nur erkennen, das wir nun im Schifffahrtsgesetz verankert, ein vorgeschriebenes amtliches patent haben, dass du dann halt haben musst, wenn du fahren willst. Keinesfalls steht dort, dass du mit einem Binnenpatent rumfahren kannst.
Die gleiche Situation, wie sie frueher die Deutschen hatten. SBF oder halt nicht fahren. Die Ausreden die wir hatten, haben wir nun nicht mehr.
HR ist mit deren Patent ein Sonderfall, nach dem aber urspruenglich garnicht gefragt wurde.Unterm Strich seh ich nur, dass es fuer Österreicher jetzt klare Verhaeltnisse gibt. Die aber jetzt auch keinem recht sind, weis Geld kostet. :)
Wenn nun ein Österreicher nach Frankreich oder Italien will, was braucht er dann? Den genannten IC. Wie der jeweilige Beamte das in der Praxis macht ist dann wieder was anderes, aber de facto fuehrerscheinfreiheit gibts eigentlich nicht mehr.
cu
martin
|