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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 11.03.2005, 10:20
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Hallo!

Für uns Ösis gilt:
Wasserstrassenverkehrsordnung § 1.10 Z. 2
Dort steht sinngemäss: Ein Schiffstagebuch ist für Kleinfahrzeuge (d.i. bis 20 m) NICHT erforderlich.

Es kann daher auch von einer Versicherung - ausser die Bedingungen verlangen es ausdrücklich - nicht geltend gemacht werden.

Gruss
Andreas
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  #2  
Alt 24.08.2006, 18:03
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Logbuch ???

ich habe das mal aus der Versenkung geholt, weil es da ein neues Merkblatt gibt und die ersten Absätze sind für Deutsche von Interesse !

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Inzwischen hat auch der Minister gemerkt, das es eine Tagebuchpflicht gibt, ja ja manchen brauchen länger !!!
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