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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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Rechtliche Sicht auf die Mindestbeleuchtung beim Schlauchboot
Hallo zusammen,
ich habe eine wahrscheinlich etwas blöde Frage aber komplett sicher bin ich mir leider nicht weshalb ich Rat suche: Ich hoffe ich schreibe das in die richtige Rubrik weil es geht mir weniger um die Beleuchtung als um die Rechtslage bei Schlauchbooten. Bei einem Wasserfahrzeug unter 7 Metern welches 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit hat brauche ich ja keine Seitenleuchten Rot/ Grün. Jetzt meine Frage: Beziehen sich die 7 Knoten auf die real erziehbare Höchstgeschwindigkeit oder auf die von mir tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit wenn ich nachts unterwegs bin. Also anders formuliert, geht es darum wie schnell ich nachts tatsächlich fahre oder meint der Gesetzgeber wie schnell ich höchstens fahren kann mit meiner Motorisierung/ Gefährt? Ich wär sehr dankbar wenn mir jemand weiterhilft weil ich bin nicht wirklich fündig dazu geworden. Danke schonmal Andre |
#2
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Hier auf der Unterweser brauchst du keine Beleuchtung < 7 Meter.
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Munter bleiben --------------------- Gruß Jens |
#3
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Hallo Andre,
in den KVR steht unmissverständlich "..dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt". Damit musst Du an einem Boot das eine Höchstgeschwindigkeit von über 7 kn hat auf jeden Fall die Seitenleuchten haben. Gruß, Matthias PS.: KVR gelten natürlich nur auf Küstengewässern, Seeschiffahrtsstraßen und der hohen See. |
#4
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Deshalb fährt Reiner nachts auch immer ohne Beleuchtung in seinem Pool
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#5
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@Jens,
wie kommst du darauf? Auf der Unterweser (Bremen-Bremerhaven) gilt die SeeSchStrO. @Matthias: die KVR gelten auf hoher See. Ich sehe das aber so wie du: Das Fahrgebiet sollte vor der Beantwortung der Frage zunächst geklärt werden. Im Pool musst du tatsächlich keine Lichter führen (Das ich „dem Mutigen“ mal Recht gebe hätte ich auch nicht gedacht )
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#6
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Zitat:
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Munter bleiben --------------------- Gruß Jens |
#7
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Danke für die vielen Antworten. Gemeint ist natürlich der Geltungsbereich der Regel also Seeschoffahrtsstrassen.
Ich glaub ich muss das nochmal genauer beschreiben woran ich mich aufhäng: Mir gehts um das Wort „Höchstgeschwindigkeit“ Ist damit gemeint dass die Regel nur Fahrzeuge betrifft die nicht im Stande sind schneller als 7 Knoten zu fahren oder gilt die Regel nur so lange ich nachts tatsächlich nicht schneller als 7 Knoten fahren Obwohl ich schneller fahren könnte :) Oh man ich kann’s leider nicht besser erklären und sicherlich ist’s ne Schwachsinns Frage aber hoffentlich versteht ihr was ich meine Also einfach gesagt ist die Frage ob ich überall nachts rumdüsen darf nur mit einem weißen Rundumlicht bewaffnet und bei der Kontrolle darauf verweisen kann dass ich an mein Schlauchboot keine weitere Beleuchtung machen kann und sowieso nur 7 knoten schnell unterwegs war |
#8
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Hallo Andre,
für mich ist die Sache klar: Die Höchstgeschwindigkeit Deines Bootes liegt über 7 kn. Und damit musst Du die vorgeschriebene Beleuchtung am Boot haben. Wie schnell Du tatsächlich mit Deinem Boot fährst ist dabei irrelevant. Gruß, Matthias |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von Nachtvogel | ||
the_ace (28.03.2022) |
#9
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Aber mein Boot kann Nachts auch fahren, aber wenn ich nicht fahre, brauche ich keine Beleuchtung anbauen.
Gute Frage, aber ich bin mir auch nicht sicher.
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Grüße aus Berlin Dirk |
#10
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Danke Matthias und danke Dirk für eure Antworten.
Ich denke auf der sicheren Seite bin ich wohl auf jeden Fall wenn ich mir einfach die notwendige BSH Beleuchtung hole und guten Gewissens so schnell wie ich möchte nachts unterwegs bin. Ganz eindeutig formuliert finde ich das von unserem Gesetzgeber trotzdem nicht :) |
#11
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Noch besser wäre du holst dir eine Beleuchtung mit EU Zulassung = "Steuerrad Symbol".
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#13
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Überall wo die SeeSchStrO gilt braucht man eine zugelassene Beleuchtung, sonst gibt es evtl. ein Ticket.
Die 7 kn beziehen sich auf die erreichtbare Geschwindigkeit; alle Gleiter brauchen da definitiv eine entsprechende Beleuchtung. |
#14
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Dann würden hier auf der Unterweser bestimmt 50 % der Kleinboote Tickets bekommen können, du braucht keine Beleuchtung wen du in der in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschieben ist nicht fährst. Also bei Helligkeit und kein Nebel oder Sichtbehinderung.
Auszug aus der BSH : 4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO: Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die aufgrund der Bauart keine Lichter wie o.g. führen können, z.B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt ein Notstand vor. In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte (z.B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss. §10 (3) SeeSchStrO. Ich bin schon sehr lange mit kleineren Booten wie Sportboote, Schlauchboote oder auch Segeljollen auf der Unterweser unterwegs, mehrmals auch mal kontrolliert worden, wegen fehlender Beleuchtung aber noch nie angemahnt worden.
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Munter bleiben --------------------- Gruß Jens |
#15
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Im Geltungsbereich der SeeSchStrO benötigt man zulässige Lichterführung auch am Tage.
Ist mir auf der Schlei bei einer Kontrolle ausgiebig von der WSP Polizei aus Kappeln erklärt worden. War damals der erste Urlaub mit dem Wiking wo noch kein Bügel montiert worden war.
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Dieser User bedankte sich für den Beitrag von rg3226 | ||
the_ace (28.03.2022) |
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