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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#16
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Mit B darf man ein 3,5t Auto und einen Hänger bis 750 kg fahren! Siehe Link oben!
Die Begrenzung auf 3,5t Summe zGm von Auto und Hänger gilt nur für Hänger über 750 kg.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#17
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hmmmm, ich les das aber anders, dazu gibts dann den B96, aus Deinem Link:
B96 Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten. Ein Zugfahrzeug mit 3.5t und ein Anhänger mit 750 kg wäre dann eine Zugkombination mit 4.25t .... Aber schön wäre das schon :).
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#18
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Klasse B = 3.500kg Zuggesamtgewicht
Klasse B mit Ergänzung B96 = 4.250 kg Zuggesamtgewicht
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AK Voraus Markus . |
#19
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Dann liest du es falsch.
In der Um Links zu sehen, bitte registrieren steht: "(...) (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)" Fall 1 (das, was vor dem "oder" steht) sind also leichte Anhänger (bis 750 kg zGm). Diese darf man ohne Einschränkungen bezüglich der zGm der Kombination fahren. Fall 2 sind Anhänger über 750 kg. Hier ist die zGm der Kombination auf 3,5t beschränkt. Welchen Sinn hätte die Unterscheidung, wenn grundsätzlich die zGm der Kombination auf 3,5t beschränkt wäre? Dann hätte man doch lieber geschrieben: "auch mit Anhänger, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird" Hatten die Verordnungsverfasser noch Buchstaben über, oder warum so kompliziert? Klasse B96 macht nur Aussagen zu Anhängern mit zGm über 750 kg! FeV §6a: "und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt" Die Kombination von 3,5t Zugfahrzeug und 750 kg Hänger wäre davon nicht erfasst und somit nicht zulässig!
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von Knox | ||
Ralles (14.09.2022) |
#20
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Zitat:
Allenfalls die zGm der Kombination, also die Summe aus zGm von Zugfahrzeug und zGm des Anhängers. Das ist aber etwas völlig anderes...
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#21
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Mark, doch es kommt os vor, auch bei der Zulassung von Fahrzeugen.
Aber Zuggesamt ist doch genau die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger Auch bei der alten Klasse 3: LKW = max. 7,5t und max Zuggesamtgewicht von 12t, d.h. Der Anhänger darf ein Gewicht von 4,5t aufweisen wenn das Zugfahrzeug 7,5 t aufweist. Bei Klasse B ohne Ergänzung ist bei 3,5t Schluss. z.B. ein Zugfahrzeug mit 2,8 t und ein Anhäger mit 700kg.
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AK Voraus Markus . |
#22
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Zitat:
Je nach Stützlast muss man natürlich auch auf das Gewicht von Träger und Box achten. Was hat der Octi? 80 kg? Ich habe einen Atera Strada Evo3 mit einer "Planentasche", für die ich ein Innengestell aus Aluprofilen gebaut habe. Das Gestell kann man zerlegen und somit diese "Box" recht platzsparend verstauen.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#23
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Zitat:
Mit B ohne Zusatz darf man einen Bulli (3,0t) mit 750 kg Hänger fahren. Und auch einen Ducato mit 3,5t und 750 kg Hänger!
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#24
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Aber danke für dieses Thema, ich muss mal zum Arzt und meine Fahrtauglichkeit prüfen lassen und meine CE1 um 5Jahre verlängern lassen, damit ich wieder 7,5t plus Anhänger fahren darf.
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AK Voraus Markus . |
#25
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Nein, ist es nicht!
Bei den Führerscheinklassen geht es um die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Hänger. Und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewicht. Es geht nur darum, was eingetragen ist. Das wird "zulässige Gesamtmasse der Kombination genannt". Bei einem Zugfahrzeug kann außer der zGm und max. Anhängelast auch die "technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkommbination" angegeben sein. Dabei geht es um tatsächliche Gewichte. Bei meinem T6 war zGm 3080 kg, Anhängelast 2500 kg. Diese Zuggesamtmasse war aber nur 5300 kg. Ich hatte also die Wahl, ob ich den Bulli voll beladen will, aber dafür die Anhängelast nicht mehr ausreizen darf, oder andersherum.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! Geändert von Knox (13.09.2022 um 08:30 Uhr) |
#26
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Wir reden aneinander vorbei und OT
Wen es interessiert, hier mal ein Link mit einigen Beispielen: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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AK Voraus Markus . Geändert von Wendigo (13.09.2022 um 08:50 Uhr) |
#27
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@Vintage
Ja kann ich voll und ganz nachvollziehen wir lieben es auch, ich ein bissichen mehr :) und mir macht das auch echt nichts aus der Auf und Abbau. Das mit dem Platz problem für den Trailer sieht bei mir ähnlich aus... Sagen wir es mal so das Auto war schon ziemlich voll wir hatten aber dennoch eine große Reisetasche plus Sporttasche Anker Luftmatratze und das was man halt sonst so braucht... Ich weiß nicht ob das bei dir geht aber ich hatte den Motor mit zwei Spanngurten direkt hinter die zwei Vordersitze gehängt dann ist der schonmal verstaut :) |
#28
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Das geht bestimmt. Allerdings wäre es doof, wenn sein derzeit 7-jähriger Sohn bei einem Unfall da rein beißt...
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#29
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Ach das stimmt da sitzt ja noch das Kind, dann evtl noch paar Handtücher rumwickeln das es gepolstert ist :D.
Ne dann fällt die Idee weg. Und nochmal Danke für die Aufklärung zum Anhänger jetzt habe ich es gecheckt :) |
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