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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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danke mathias für den link. ist nicht uninteressant. was passiert jetzt zb, wenn ich jemanden hier aus dem forum bitte, mir den kapitän zu machen, wies doch schon einige male bei treffen vorgekommen ist. dann passiert was und die versicherung putzt sich ab? das kanns doch auch nicht sein.
wie muß man das juristisch, und vorallem für die versicherung richtig lösen? muß der besitzer der yacht denn auch immer gleich der schiffsführer sein? dafür nehmen sich doch millionäre immer einen "mietkapitän". lg martin |
#2
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Hallo Martin,
ganz einfach. Der Schiffsführer (Skipper) sollte schon den richtigen Befähigungsnachweis für das Revier haben. Hat er den nicht, so muß er auch als Eigner die Schiffsführung (nautische Führung) an einen übertragen der die Befähigung hat, wie es ja viele Millionäre machen die sich eine komplette Bordcrew leisten können. Fährt zum Bsp. unser Martin (FORTNOX) mit seinem neuen RIB auf der Donau ohne Donaupatent, so nimmt er z.Bsp. den Reini mit weil er das Donaupatent hat. Martin bleibt Schiffseigner, aber überträgt dem Reini die nautische Schiffsführung als Skipper, wobei ihn Reini jederzeit als Rudergänger einsetzen kann, jedoch gibt Reini die Schiffsführung nicht ab. Das heißt konkret Martin hat den nautischen Anweisungen von Reini als Skipper zu folgen. Da ist juristisch nichts dran zu bemängeln, und kommt es zu einem Schadenereignis oder Unfall, dann steht Reini in der Verantwortung. |
#3
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genau dieter, so hab ich das auch immer verstanden. aber weil reini den kopf für grobe fehler oder fahrlässigkeiten den kopf hinhalten müsste, wäre doch martins versicherung noch nicht aus dem schneider. die versicherung gilt doch für ein boot und nicht für eine person.
aber andere frage: wie schaut das übertragen der schiffsführung jetzt eigentlich aus? muß das schriftlich geschehen, oder wie kann man das machen, damit es im schadensfall keine schwierigkeiten gibt? lg martin |
#4
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Zitat:
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#5
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ich stimme dir völlig zu. aber dann hat das münchner gericht in diesem fall doch total stumpfsinnig entscheiden.
ich versteh die welt bald nicht mehr. lg martin |
#6
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Hallo Martin,
dort heißt es aber auch korrekt: Die Versicherung zahlte nicht, *obwohl der Schiffseigner erklärte, zur Zeit des Unfalls habe sein Cousin, der den notwendigen Führerschein besitze, die Yacht gesteuert. Das Gericht entschied jedoch, der Eigner habe als *Kapitän weiterhin den Kurs *bestimmt und die Verant*wortung für das Boot getragen. Damit sei er Schiffsführer ohne gültigen Führerschein gewesen. Daher, der Cousin hat das Schiff wohl gesteuert aber nicht die Skipperverantwortung übernommen, also die nautische Gewalt über das Schiff gehabt. Steuern ist eine Sache, die Skipperverantwortung ist was anderes, also zwei paar Stiefel. Somit ist die Gerichtsentscheidung richtig soweit ich den Pressebericht gelesen habe. |
#7
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stimmt, klingt als ob normalerweise der eigner fahren würde. naja, blöd galaufen. kostet eine menge lehrgeld.
ich hoff nie in so eine situation zu kommen. lg martin |
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