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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #26  
Alt 27.09.2005, 20:30
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Lest doch mal was Euer eigener Minister (bmvit) schreib über NICHT österreicher, die in A Boot fahren wollen , das wichtige habe ich rot angemerkt und das gilt natürlich auch spiegelbildlich, die Preisfrage ist nun (und das kann eigentlich nur der Minister beantworten) welche zwischenstaatlichen Abkommen z.B. mit HR hat die Republik Österreich ??
schreibt doch Eurem Minister mal einen offenen Brief !!!!!

Der text stammt aus der Webseite des bmvit

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Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen

ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und [B]dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist[/B];

ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
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Geändert von rotbart (27.09.2005 um 20:37 Uhr)
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