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#1
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Das sehe ich anders, letztlich würde dein Argument jeden deutschsprechnden Wassersportler betreffen, egal ob mit oder ohne Funkzeugnis.
Dem ist aber nicht so. Nachdem ich zwar kein kroatisch kann, aber doch etwas englisch, könnte das schon passen. Wobei der Hinweis auf die Radiosender sehr gut ist! |
#2
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Amateurfunk darfst hören, hatten sie uns mal bei den Infos für die Prüfung dazu beigebracht ;-)
Nich für Dich bestimmt sind definitiv die, die ein begrenzten Personenkreis darstellen und die praktisch für die Exclusivität Ihrer Frequenz bezahlen. Beispielsweise der Betriebsfunk, also Busse, Taxi, EVU, Pannenhilfsdienste etc. Der Frequenzplan gibt dabei die ansiedlung dieser Dienste vor. Desweiteren Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Wobei die DLRG im 2m Band Betriebsfunk bundesweit verwendet. Während Seefunk wiederum für jeden zugänglich ist, sprich Lizenz und du darfst praktisch mitmischen. Also ist die einzige Hürde mitzumachen nur die Zulassung dafür. Diese Zulassung jedoch wirst Du für Betriebsfunk mit anderen und BOS Frequenzen nie bekommen. So ist meine Interpretation.
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Grüße aus Tübingen Mirco |
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