|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#16
|
||||
|
||||
Letztendlich ist es doch piepegal ob man versichern muss oder nicht. Probleme gibt es erst dann, wenn der Versicherungsfall Eintritt. Wer dann anfängt zu jammern, weil er ein paar Euro sparen wollte, ist dann selber schuld.
Deshalb gibt es vom Gesetzgeber eine Vorschrift zur Haftpflicht bei KFZ, damit die Frage gar nicht erst aufkommt....
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen Ralf |
#17
|
||||
|
||||
__________________
Viele Grüße Martin RIBBCHEN Quäler |
#18
|
|||
|
|||
...nicht zu glauben.......
leute, stellt euch doch nicht so an.......
ihr fahrt boote für 1000ende von euro und die lächerlichen paar kröten für ne versicherung........ da wird argumentiert noch und noch, um vor sich selbst eine ich sag mal moralische rechtfertigung zu haben, um die paar € zu sparen. wenn aber der schadenfall eintritt, ist das gezeter groß......... man sollte auch nicht vergessen: wenn über das zugfzg. versichert, ein haftpflichtschaden eintritt...... dann steigt auch der vers.-beittrag für zug-fzg. iom nächsten jahr an, andernfalls "nur" die des trailers
__________________
Gruß attila/wolfgang Schließlich ist die Zeit der Differentialquotient der Veränderung. .......oder, um´s mit den Worten von Dirty Harry (Callahan) zu sagen: Make my Day |
#19
|
|||
|
|||
Wolfgang,
bist Du dir sicher, das wenn ich einen Schaden mit dem Trailer in angekuppelten Zustand verursache, die Versicherung des Trailers dafür aufkommt? Ich habe mal gehört die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges wäre da zuständig. Aber egal wie, da ist am falschen Fleck gespart. Lasst doch mal den Trailer abgehängt rückwärts in eine Autotür einschlagen! Das wir teurer als 10 Jahre Versicherungsprämie zu zahlen.....
__________________
Gruß Joachim |
#20
|
|||
|
|||
hallo joe,
ich bin mir sicher....... schließlich bin ich seit 11 jahren als vertrauensmann einer versicherung im nebenjob tätig...... bzw. es steigt garnix, da es bei anhängern/trailern keine einstufung in schadensfreiheitsklassen gibt und demzufolge auch nicht rückgestuft werden.... wenn sich, aus welchen gründen auch immer, der trailer vom zug-fzg. löst oder sich sonstwie selbständig macht und einen schaden veursacht...... und ist "nur" über das zug-fzg. versichert.........Mahlzeit !!! ps: mir selbst isses passiert, dass sich der trailer vom zug-fzg. in einer kurvenreichen steigung gelöst hatte und hinter mir ein reisebus kam..... is gottseidank nix weiter passiert ! der trailer is die angrenzende böschung gerauscht...... den schaden am trailer durfte ich selbst bezahlen, und den kupplungskopf habsch ganz flott ausgetauscht....... und 3-5 graue haare mehr hatte ich auch..... ein gesetzliches MUSS zum versichern besteht im übrigen nicht, es kommt jedoch vor, dass die eine oder andere zulassungssstelle das zuteilen eines grünen kennzeichens ohne nachweis einer haftpflichtversicherung schlichtweg ablehnt, bei schwarzem kennzeichen hingegen ist haftpflicht ein MUSS
__________________
Gruß attila/wolfgang Schließlich ist die Zeit der Differentialquotient der Veränderung. .......oder, um´s mit den Worten von Dirty Harry (Callahan) zu sagen: Make my Day Geändert von attila07 (14.08.2013 um 01:00 Uhr) |
#21
|
|||
|
|||
Zitat:
Für meine Vollkasko zahle ich ein bisschen mehr wie für 2 Tankfüllungen an meinem RIBchen. Ich wäre bescheuert, da sparen zu wollen. Und anderes Beispiel, ich kenne Fälle da haben sich die Leute von Ihrem sauer erspartem bzw. noch schlimmer mit Kredit finanziert neue Autos gekauft und ein paar Tage später zu Klump gefahren. Kohle für die Volkasko hat man sich gespart. Unfälle bauen ja nur die anderen. Ich kann nur sagen k.M. |
#22
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn im angehängten Zustand meine PKW Versicherung eintritt und im abgehängten meine Haftpflicht dann hat das nichts mit Geiz zu tun.Dazu noch eine Vollkasko furs Boot und gut is es.
__________________
LG Andi |
#23
|
|||
|
|||
Andi, Beweise, Quelle, woraus folgerst Du das
Bei meiner HUK gibt es da keinen Hinweis. |
#24
|
|||
|
|||
ich erspar mit weitere kommentare.......
nur noch eins: leute, lest euch mal die euch ausgehändigten allgemeinen geschäfts- u. versicherungsbedingungen für eure privat-haftpflicht durch.... und das bitte ganz genau.
__________________
Gruß attila/wolfgang Schließlich ist die Zeit der Differentialquotient der Veränderung. .......oder, um´s mit den Worten von Dirty Harry (Callahan) zu sagen: Make my Day |
#25
|
||||
|
||||
Zitat:
Der sollte das wissen oder? Frag am besten mal bei Deiner Versicherung nach.
__________________
LG Andi |
#26
|
||||
|
||||
Zitat:
Steht bei Dir was drin was aussagt das Du nicht versichert wärst? Bei mir nicht
__________________
LG Andi |
#27
|
||||
|
||||
Ich habe inzwischen mit Fachleuten beim HDI-Gerling gesprochen und stelle hier mal ein paar Bulletpoints rund um das Thema zusammen:Sportbootanhänger sind nach wie vor nicht versicherungspflichtig (Grünes Kennzeichen)dann gilt bei Schäden, die man im Zugbetrieb Dritten zufügt, nach wie vor die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs als leistungspflichtigAuch im "entkoppelten Zustand" kann die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeug unter Umständen zuständig sein, nämlich dann, wenn z.B. Schäden mit dem Anhänger im Zusammenhang mit dem An- und Abhängen an das Zugfahrzeug verursacht werdenGleichwohl kann man "freiwillig" eine Anhänger-Haftpflichtversicherung abschließen, z.B. damit Schäden auch außerhalb des Zugbetriebs und außerhalb des An-/Abhängevorgangs versichert sindViele Versicherungsgesellschaften verlangen außerdem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Basisvertrag, wenn man eine Kaskoversicherung für den Trailer haben möchte.die hälftige Haftungsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zielt vor allem auf den gewerblichen Nutzungsbereich, in dem häufiger Zugfahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert sind. Im Speditionsgewerbe scheinen z.B. häufig Anhänger unter den diversen Zugmaschinen getauscht zu werden.Das BGH-Urteil wird die Haftpflichtversicherungsprämien für Anhänger deutlich verteuern. Bisher gab es im Anhängerbereich kaum Schäden (weil über das Zugfahrzeug abgedeckt), nun werden alle versicherten Anhänger stets an den Haftpflichtschäden im Gespannbetrieb beteiligt.Private Haftpflichtversicherungen dürften sich ohne entsprechende ausdrückliche Klausel in der Regel nicht mit Schäden im Zusammenhang mit der Anhängerbedienung im abgekoppelten Zustand befassen. Das wäre schon sehr ungewöhnlich/großzügig, denn die "kleine Benzinklausel" in PHV-Verträgen deckt bestenfalls Schäden, die nicht als "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des Kfz/Anhängers definiert werden können. Alle Schäden die ich mir, durch den Anhänger verursacht, vorstellen kann, würde ich als "bestimmungsgemäßen Gebrauch" bezeichnen (vor allem Rangieren von Hand) ... Und damit bliebe die PHV außen vor. Im Zweifel müßte so etwas aber von Fall zu Fall entschieden werden.Gut, dass wir drüber gesprochen haben .
Auszug aus dem Yachtforum. Mit dieser Argumentation habe ich meinen o.g. Schaden auch selbst bezahlt.
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#28
|
||||
|
||||
Hallo Ralf
Das wundert mich jetzt.Bei meiner Versicherung hiess es das bei Anhängern die Versicherungspflichtig sind wie z.b meinem Wohnwagen die PHV immer aussen vor ist und bei nichtversicherungspflichtigen eben diese in Anspruch genommen werden kann. Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich das von Versicherung zu Versicherung kommuniziert wird.
__________________
LG Andi Geändert von Kleinandi (15.08.2013 um 07:37 Uhr) |
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
Eine Woche später Widerruf. Dem Schadensabwicklungsbüro wurde seitens der VG gekündigt und plötzlich hatte mein Kunde keine rechtliche Handhabe mehr. Fazit: Ich glaub nur noch was auf dem Papier steht und dass nur von meinem Vertragspartner. Was interessiert meinen Versicherungsvertreter sein Geschwätz vor 8 Tagen................. Bei einem kaputten Zaun schaut sich die VG erst mal Deine Renta an.Wenn Du viele Beiträge zahlst, wird dies schon mal aus Kulanzgründen geregelt. Bei einem Personenschaden wird die Angelegenheit erstmal zerpflückt und auf den AGB´s herumgeritten. Was ich jetzt wieder nach den Unwettern und Hochwassern erlebt habe.......vielleicht sollte ich auch mal ein Buch schreiben....... Weißt Du, viele Wortwendungen und AGB´s verstehen wir einfach nicht...s.o. Im Prinzip ist Deine Versicherung nur so gut, wie Dein Vertreter und dessen Aufrichtigkeit bei Vertragsabschluss.
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#30
|
||||
|
||||
Hallo Ralf
Ja leider......... Wobei ich sagen muss das ich mit meinem Versicherungsvetreter sehr zufrieden bin und mir das auch bei einigen Versicherungen ein paar Euro mehr Wert ist.
__________________
LG Andi |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|