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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#17
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Zitat:
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#18
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Ausrüstung von Sportfahrzeugen Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen an Bord von Sportfahrzeugen mindestens vorhanden sein: a)ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 LOA; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen. Diese Ankermasse darf unter sinngemäßer Anwendung von Artikel 10.02 Abs. 2 der Anlage 3 vermindert werden; b)entweder eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 4 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA oder eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#19
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#20
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Ich ruf heute den Kap. ENDL an.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#21
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Ruf mal lieber bei der Landesregierung an, sonst hast wieder den Schmiedl und nicht den Schmied am Apparat.....
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#22
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Das ist die Magistratsabteilung und der ist auf Urlaub und hat nur Parteinverkehr Di 8 Bis 12 sonst nie
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#23
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Was macht du dir da so viele Gedanken ?
Es ist ja auch kein Gusseisen, wenn schon Stahlguss und die Anker sind aus Temperguss der eine höhere zähigkeit als Stahlguss besitzt. Ich will hier nicht viel Rumrechnen, aber sicher ist eins. Deine Belegklampe hält sicher nicht so viel Zugkraft aus wie ein Klappdraggen mit 8Kg. Wichtiger ist immer ein kühles Bier an Bord Hast du das nicht beim Patenterl gelernt? LG Sepp |
#24
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Ich versuche eine neue Bewilligung auf der Zulassung zu bekommen mit 4 oder 6 Kilo, Deltaanker, Anker mit erhöhter Haltekraft, da ist der 4 Kilo schon für 7 Meterboote angegeben und der Sechser für 9 Meter, das neueste sind die Aluanker dieeeee sind a Wahnsinn !
FORTRESS Anker! 1.1 Kg boot 4 bis 5 m 1.8 kg boot 5 bis 7 m 2.7 kg Anker boot 7 bis 8 meter 3.2 kg boot 8 bis 10 m 5 kg Anker boot 10 bis 12 meter 8.1 kg Anker BOOT 12 BIS 14 meter
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#25
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Ich lese hier schon eine ganze Weile mit , und finde es erstaunlich was es nicht alles gibt.
Dabei hatte mein nur 1,8 kg FORTRESS Guardian aus den USA in See-Alu, eine Danforth Version, mit 10 m Bleiankerleine insgesamt 25 m mit Ankerleine, schon meine beiden kleinen Schlaucherl auf sandigem Untergrund im Mittelmeer und auf der Donau auf sandigen Schottergründen absolut perfekt gesichert. Später ankerte ich auch mein MARLIN 16' (ca. 900 kg mit 2 Mann Besatzung) im Schwell auf sandigen Gründen im Mittelmeer absolut sicher. Sicher, sauf Grasgründen hielt dieser Anker schlecht, daher kam ein 5 kg Lewmar DELTA Anker dazu mit 4 m INOX-Kette dazu, mit dem ich dieses Manko auf Grasgründen behob. Meine beiden ersten Boote waren 3,80 m lang danach, und das MARLIN 5,10 m lang aber schwerer. Wer jetzt sagt, diese Anker halten keine 1 t Bootsgewicht, den lache ich aus. Auf meinem 5,3 m CONGER Segelboot verwendete ich auch einen Lewmar DELTA Anker mit 4 kg und 10 m Bleiankerleine auch 25 m Ankerleine insgesamt, das war am Chiemsee, der dort alle meine Ankermanöver absolut sicher absolvierte. Klappdragen sind schwache Anker, die schlecht greifen auf Ankergründen jeder Art, schwer sind aber dafür sehr billig angeboten werden. Sie eignen sich ev. nur auf steinigem Grund, können sich aber dann auch so verkappen oder verkanten, das das Hochholen Probleme macht. Dafür erfüllen diese bei entsprechendem Gewicht möglicherweise irgendwelche Vorschriften, die von Bürokraten festgelegt wurden. Ich halte es daher eher mit guten praktischen Erfahrungen, denn es geht auch beim Ankern um die eigene Sicherheit. |
#26
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Danke Dieter, weist bei den Bootszulassungen in Wien leben sie noch im vorigen Jahrhundert wo man Gewichtsanker verwendete!
Ich seh das nicht ein, 8 Kg bei der Zulassung bei einem 5.2 Meterbötchen bei den heutigen Patentankern, nimm eh auch a Kette mit 6mm und wenn ichs brauch, setz ich noch ein Reitgewicht! Doch wenn dich die schiffspolizei aufhält, kontrollieren sie die Feuerlöscher, ich muss 2 Kg aber ABC haben, also kein Schaum der ist nur AB, und dann muss am Anker das Gewicht stehen, und wenn der wachmann auf der Zulassung 8 kg liest, und schaut und da steht gross am Anker 4 Kg Delta, dann hab ich ein Problem, den dem Polizisten dann den Gesetzestext unter die Nase zu halten, mit vermindertem Ankergewicht bei Anker mit erhöhter Haltekraft, kommt sicher dann nicht gut. ÜBRIGENS DIE GRÖSSTE AUSWAHL AN ANKERN UND DEN GÜNSTIGSTEN PREIS GIBTS BEI S E G E L L A D E N . de
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#27
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Nichts für ungut, aber aus meiner rein persönlichen Sicht, ist schon verwunderlich, dass in Austria alles bis ins kleinste Vorgeschrieben ist (und scheinbar ohne auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu sein), aber andererseits Patente aus Kroatien anerkennt, die mal eben in 2 Stunden erledigt werden können...
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#28
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Hallo
Ich weiß auch nicht, wie die bei den Landesregierungen (Schifffahrt) ticken. Die glauben noch immer, Österreich ist noch eine Seemacht und können alles vorschreiben. Die Beamten die mit Schifffahrt zu tun haben, kennen Boote nur aus dem Fernseher. Aber Typisch Österreich. Schöne Grüße Robert |
#29
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so ein Schwachsinn....
Sorry, aber so mancher Beamter hat wohl mehr mit Schifffahrt zu tun als alle hier... Ihr seht immer nur die Freizeit-oder Sportschifffahrt, nicht aber die Berufsschifffahrt und mehr. Die Freizeitschifffahrt ist letztlich nur ein kleiner Teil, um den sich diese Beamten auch kümmern müssen. Und die Gesetze werden wohl nicht von den Beamten gemacht, sondern vom Parlament. Ergo ist auch hier die Kritik am falschen Platz. Und einen Beamten in der Landesregierung kümmert es wenig, welchen Spezialanker du in deinem Boot mithast. Interessant wird das alles nur bei Unfällen, weil da zählt nur das Gesetz, und dann kommt das böse Erwachen, weil man ja unbedingt gscheiter sein musste.... |
#30
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Zitat:
Da hast du vollkommen recht, aber es ging um die Ankervorschreibung für die kleinen Boote, und da kennen sich die Angestellten der Jeweiligen Länder (Abteilung Schifffahrt) nicht aus. Ich hoffe das ich da keine Beamten beleidigt habe. Für mein 4,20m Schlauchi einen 6 Kg Anker vorschreiben ist für mich auch ein Schwachsinn Grüße Robert |
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