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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Hallo Frank,
hast Du eigentlich schonmal die SUCHE Funktion bemüht? :mad: Um Links zu sehen, bitte registrieren :mad: |
#17
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Kaufvertrag
Wenn Du mir Deine e-Mail-Adresse gibst kann ich Dir die PDF mit Hinweisen zum Gebrauchtkauf und Kaufvertrag des ADAC schicken.
Grüße Jürgen
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#18
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@all!
Danke Leute! Antrag ist unterwegs zum WSA. Mal sehen wie es läuft, gebe Euch selbstverständlich Bescheid. :zicon_vik Schönes Wochenende! Viele Grüße Frank :regensee: |
#19
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Hi Schlauchis,
ist wirklich seltsam wie unterschiedlich die Erfahrungen doch sind,gerade bezüglich des Eigentumsnachweises. Ich muss zustimmen 99,9 % in Europa erkennen den Schein des Wsa an, weil man ja gerade durch Kaufvertrag alles nachweisen muss. Aber das Eignerhandbuch sollte man meiner Meiner Meinung nach immer dabei haben, weil bei Diebstahl das der bessere Nachweis ist. Die Zulassung bei einem WSA ist meiner Meinung nach auch egal.Habe die Tante(scheinen immer Tanten zu sein :5bowtie: auch gefragt und die hat mir mitgteilt, dass es egal ist. Wohne auch in Oberbayern und da gibt es kein WSA. Also Regensburg oder Ingolstadt oder Nürnberg oder Bodensee war scheissegal, weil laut Aussage man sowieso keinen "Festlieger mit Heimathafen hat" Aber ihr habt Euch ganz schön hochgezogen an dem Thema..... Gruß Seepferd :3some: :3some: :3some: :3some: :3some: :3some: |
#20
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Hallo Seepferd,
ich hatte nicht vor die französischen Seegebiete zu befahren, also brauche ich kein Flaggenzertifikat, um ein Flaggenzertifikat zu bekommen brauche ich die amtliche Zulassung bei einem WSA - dieser *Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen* (so steht das aufn Zettl) ist ein Bestandteil des *Flaggenzertifikats* (so stehts irgentwo im Netz). Im *Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen* sind noch die Motoren eingetragen - bei mir sind es 2 Stück. Die Motoren sind im Eigner-Handbuch nicht aufgeführt, da sind nur bootstypische Dinge und die Konfirmitätserklärung enthalten. Das Teil ist leider komplett in deutsch - gut wäre noch eine Ausführung, wie beim Führerschein in Englisch. => wegen der Motoren ist die Zulassung wichtig, die Motoren sind angeblich auch das begehrte Diebesgut. Die Auseinandersetzung WSA versus ADAC hab ich life im Führerscheinkurs erlebt, der Kursleiter eines ADAC Schlauchbootclubs hat für eine WSA Anmeldung plädiert - ein Schüler ohne Schein aber mit Kajütmotorboot hat leidenschaftlich für ADAC plädiert - solche Diskussionen laufen in real total haarsträubend ab - der ADAC plädierer hat sich komplett selber ins Aus befördert..... zu anderen Dingen: Ich persönlich würde es besser finden gar nicht zu antworten als mit einem Thread-Hinweis, weil es ist für mich echt nervig in fast jedem Thread einen Inhalts-Hinweis zu lesen mit: ***das ist bei uns schon durch, das hatten wir schon, wir kennen uns da schon aus, wir haben keinen Bock uns zu wiederholen***
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#21
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@all
So Leute das wäre geschafft, habe Heute Post vom WSA bekommen. Mein Gefährt ist jetzt angemeldet (Freu!) :5bouncy: Gab überhaupt Probleme, nach dem ich die 18€ überwiesen hatte, kam auch schon der Lappen ins Haus geflattert. Mit der ehrlichen Schiene, fährt man doch noch am besten. :zicon_vik Danke Leute für die Tips! Gruß Frank :regensee: |
#22
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Hallo Frank,
schaue doch einmal unter: Um Links zu sehen, bitte registrieren Notfalls tippst Du die paar Zeilen schnell in Word oder probierst es mit kopieren Gruß Hans PS: Kann gelöscht werden. Ich bekam heute morgen die zweite Seite nicht angezeigt und war deshalb etwas hinter der Zeit.! :5bomb: :5bullwhip :5bomb: :5bullwhip Hans |
#23
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#24
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Zitat:
edit: 5. Kennzeichen (nur auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich)Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind imAntrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen. Um Links zu sehen, bitte registrieren => für mich thema erledigt edit zum edit: oben die Passage, wenn die Ziffern des Flaggenzertifikats als amtliche Nummern gelten sollen - unten ist die betreffende Passage mit dem amtlichen Kennzeichen. 9. Einfache Kopie eines bereits von anderer Stelle erteilten amtlichen Kennzeichens (falls diesesweiter benutzt werden soll). Als „amtlich“ gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem dienstsiegelführenden Beamten (z. B.der Meldestelle) bzw. einem Notariat bescheinigt wird. Stempelabdrucke und Unterschriften vonSparkassenangestellten, Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht anerkannt. warum??? praktisch habe ich ein mir gehörendes bezahltes Boot und einen Motor - ich darf die Teile aber nicht bewegen, sonst kann es Ärger geben => innnerhalb 1 Stunde hab ich beim WSA Nürnberg die Zulassung inkl. der Wegstrecke und kann dann sofort bei uns am Kanal wassern... also erst hab ich die WSA-Kennzeichen
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#25
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Zitat:
Das Flaggenzertifikat ist dann der Ausweis über das Kennzeichen. Auf das Boot pinselst du dann die Nummer des Flaggenzertifikats und ein "-F" hintendran. Siehe hierzu auch: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Heinz-Dieter |
#26
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jo h-d hast recht,
praktisch werde ich vorausichtlich im april mein neues boot in freiburg abholen und dann sofort beim wsa nbg. ein kleinfahrzeugkennzeichen holen (dauer mit fahrt ca. 1 h und kostet mich 18€) und dann bin ich sofort am kanal herumröhren ob ich ein flaggenzertifikat je beantragen werde, das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
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