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#31
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Nein, Andreas hat schon Recht, das mit dem Planenanhänger und 750 kg hab ich überlesen.
Dann aber ab dem Brenner ... und die 100 km/h Zulassung ist aber trotzdem hinfällig :), die Regelung in Österreich gilt auch ohne dieser. Bei Fahrzeugen bis 3.5t mit einem Hänger unter 750kg ist 100 km/h in Österreich erlaubt.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#32
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Zitat:
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#33
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ich schon :-), hab noch keinen Kanal gelegt, wie im Hofbräuhaus.
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#34
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Wir haben Flaschen mit dickem Hals.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#35
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Don’t drink Punika in my car!
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#36
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Damit da kein Wirbel herauskommt:
PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen) PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg): Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen: Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein) Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG)) 100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h ich frage mich immer: Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ? Eigentlich trotzdem nur 80 km/h. |
#37
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Zitat:
Allein der Aufpapper reicht nicht.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! Geändert von Ralles (05.02.2020 um 15:40 Uhr) |
#38
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Zitat:
LG Martin |
#39
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Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben. |
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Zitat:
Ich hab´s schon mal geschrieben: Führerschein B reicht = 100 km/h, Führerschein E erforderlich = 80 km/h. Dir können die 80 km/h auch deutlich unter 3500 kg drohen wenn Du mit einem leichten PKW ziehst!! Zitat:
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#42
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Ich kenne das nur von vielen Holländern, die das so gemacht haben.
Aber ok, scheinbar läufts in Österreich anders.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#43
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Muss mich korrigieren: Berny schrieb eh höchst zulässiges Gesamtgewicht. Stimmt schon was er geschrieben hat - mir war´s nur zu kompliziert zu lesen. Sorry Der Clou ist, dass seit wenigen Jahren auch für "nur B-Schein-Besitzer" das tatsächliche Gewicht und nicht wie bis vor wenigen Jahren das höchst zulässige Gesamtgewicht zählt. Somit sollten die von mir erwähnten Gespanne der Vergangenheit angehören. (gibt es nicht mehr: Anhänger hzGG schwerer als Zugfahrzeug, aber leer legal mit E-Schein zu ziehen, beides zusammen aber unter 3,5 t)
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" Geändert von bkj5 (06.02.2020 um 09:19 Uhr) |
#44
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Das Siegel kommt ja auf die 100er Plakette und nicht auf das Kennzeichen. Daher auch keine Probleme mit dem Österreichischen Kennzeichen.
Der Anhänger braucht auch in den Papieren die Bescheinigung, das er für 100 vom Hersteller zugelassen ist. Das wird auch in österreichischen Papieren stehen dürfen. Heißt ja nicht, dass man dann auch 100 fahren darf. Und so bekommen die Holländer den deutschen 100er Aufkleber, der dann natürlich nur in D gilt. Wüsste nicht, warum das mit einem österreichischen Anhänger nicht gehen sollte, da eben keine offiziellen Dokumente geändert werden müssen. Der Eintrag einer Zugkombination aus Auto und Anhänger ist schon seit 2004 ca. Geschichte. Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#45
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Hallo Rüdiger,
so wie mir das erzält wurde, wird es nicht in den Papieren eingetragen, sondern man hat den Wisch vom deutschen TÜV dabei und die 100er Plakette hinten auf dem Anhänger mit Siegel. Und das sollte reichen. In Österreich wirds vermutlich nicht eingetragen, sonst würde das ja bedeuten, dass dort die 100km/h anerkannt werden.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
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