|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
||||
|
||||
Deutscher Trailer an Schweizer Zugfahrzeug
Hallo zusammen,
in naher Zukunft komme ich in die Situation wo ich mit einem schweizer Zugfahrzeug einen deutschn Trailer von D über CH nach I schleppen muss. Gibts da irgendwelche Probleme oder Dinge die man beachten muss? Ich werde moegen eh mal beim Zoll anrufen und mal nachhaken, aber vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Danke für die Auskunft.
__________________
Grüße aus Tübingen Mirco |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Mirco,
habe vor kurzem mal von einem Fall gelesen wo ein Schweizer seinem Freund das Auto für Fahrten in D geliehen hatte. Der Zoll verlangte bei einer Kontrolle (wegen Ausfuhr des KfZ) die MwSt. Sehr ärgerlich... Frag lieber nach!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
|
||||
|
||||
Hallo Mirco,
die Kombination ist kritisch. Fahrer wohnt in D: kannst große Probleme mit dem CH Fahrzeug in der EU bekommen. An der A/CH Grenze wartet man nur auf diese Leute - z. B. Skifahre aus D fliegt nach Zürich und nimmt sich ein Mietauto. Mit dem CH Mietauto fährt er dann nach Lech und an der Grenze schnappt die Falle zu! Bei der Einreise CH hast Du ein Problem mit dem D Anhänger. Wenn Du durchrutscht, dann geht alles glatt. Aber wenn du einen scharfen Hund erwischt, dann ist Feierabend. Warum eigentlich? Jeder hat einen Freund in CH und da könnte jeder sein Auto in CH anmelden und in Genuss von 8+4% Steuer kommen - in AT wäre dies 20%+ Nova ~ 30%. Momentan wird sehr scharf kontrolliert - in Davos ist ein Treffen der Mächtigen, daher ist Schengenabkommen außer Kraft.
__________________
Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein) Jochen Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
|
||||
|
||||
Ok, das Zugfahrzeug gehört einem deutschen mit Wohnsitz in der Schweiz, also legal.
Ich habe vorsichtshalber beim Zoll und bei den Verkehrspolizeien angerufen. Die sehen darin kein problem, weil es nicht eingeführt wird sondern Transitverkehr ist. Problematisch wirds nur wenn ein deutscher Fahrer (Wohnsitz in D) mit Schweizer Fahrzeug rumfährt. Ist aber hier nicht der Fall.
__________________
Grüße aus Tübingen Mirco |
#5
|
||||
|
||||
Hmmmmm....
Wie sieht es denn mit Versicherung aus? In D haftet die Anhänger Haftpflicht nur wenn der Anhänger an keinem Zugfahrzeug hängt. Anders formuliert: als Gespann tritt immer die Haftpflicht des Zugwagens in Kraft. Haftet die Schweizer PKW Haftpflicht auch so?
__________________
Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#6
|
||||
|
||||
Ja, das haben wir auch schon abgeklärt.
Aber schon spannend über was man sich so seine gedanken macht. Ich habe da nur rein zufällig dran gedacht.
__________________
Grüße aus Tübingen Mirco |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|