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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Amtliches Kennzeichen Frage dazu
Hallo!
Solper gerade hier beim Ausfüllen des Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen über folgende Fragen, vielleicht könnt Ihr mir da helfen. 1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen? Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich sagen 0,2 mtr(mit Kiel). 2. Eigentumsnachweiß für das Boot kann ich nicht erbringen, schon Jahrzehnte in meinen Besitz, reicht da eine schriftliche Eigentumsbestätigung? Motor habe ich von Ebay, soll ich der Behörde den Vorgang der Auktion ausdrucken, oder reicht Angabe des Verkäufers? 3. Oder soll ich vorab die nette Dame vom Amt mal anrufen und alles nachfragen? :weissnich Viele Grüße! Frank :regensee: |
#2
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Hallo!
Solper gerade hier beim Ausfüllen des Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen über folgende Fragen, vielleicht könnt Ihr mir da helfen. 1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen? Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich sagen 0,2 mtr(mit Kiel). zu1: Ist bei Kleinfahrzeugen uninteressant. Brauchst du nix eintragen. Ich habe es nicht gebraucht. 2. Eigentumsnachweiß für das Boot kann ich nicht erbringen, schon Jahrzehnte in meinen Besitz, reicht da eine schriftliche Eigentumsbestätigung? Motor habe ich von Ebay, soll ich der Behörde den Vorgang der Auktion ausdrucken, oder reicht Angabe des Verkäufers? zu2: Mal das Fräulein vom Amt fragen. Ansonsten reichen Kaufverträge..........von wem auch immer :blemblem: du es gekauft hast 3. Oder soll ich vorab die nette Dame vom Amt mal anrufen und alles nachfragen? :weissnich Gruss Frank |
#3
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Zitat:
Das boot verdraengt genausoviel wasser wie es schwer ist. Man kann annehmen 1l wasser = 1kg .... wenn das boot als 1250 kg wiegt verdraengt es 1.25 m3. Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. |
#4
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Hi Frank,
am besten ist es, du telefonierst mal wegen des Eigentumsnachweises mit der Dame vom Amt. In so einem Fall kommt freundlich anfragen immer gut an und oft hast du allein durch die Anfrage die Probleme gelöst. ;) Du musst ja für die WSA-Zulassung nur glaubhaft machen, dass du der Eigentümer bist. Wasserverdrängung ist bei Kleinfahrzeugen unbedeutend, braucht man nicht auszufüllen. Grüße "Neptun" |
#5
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@all
Danke für Eure Ratschläge, werde mal ne Nacht drüber schlafen. Sache geht aber diese Woche noch an. Gebe Euch mal Bescheid wie es gelaufen ist :wink: Gruß Frank :regensee: |
#6
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hi frank!
mir ist nochwas zum tiefgang eingefallen. weiß zwar nicht ob es da eine offizielle art gibt den tiefgang zu messen, aber bei schlauchbooten würd cih mal sagen ist der motorschaft der tiefste punkt. und da wird es mit 20cm knapp. lg martin |
#7
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hallo frank
mein tipp wäre, wenn du mitglied beim adac bist, die registrierung des bootes über den adac vorzunehmen, beim adac kannst du dir online unter Um Links zu sehen, bitte registrieren den antrag zur erteilung der IBS ( internationaler bootsschein) ausdrucken kostet dich dann 20,00 € plus 1 euro versandkosten. wenn du kein mitglied beim adac bist kostet dich der IBS 25 € plus 1 € versandkosten desweiteren bietet der adac für mitglieder eine sehr günstige versicherung bei einem vertragspartner an. ich zahle für mein zodiac futura mark3 mit 50 ps im jahr nur 49,40 € für den auslandseinsatz mußt du den IBS alle 2 jahre verlängern kostet 18 € alle infos dazu gibts unter Um Links zu sehen, bitte registrieren übrigens bei erteilung des IBS für dein boot brauchst du dieses nicht gesondert beim wsa anzumelden. die eigentumsnachweise für das boot und den motor mußt du allerdings erbringen.dürfte aber kein problem sein für das boot einen "kaufvertrag" zu erstellen :biggrin: für den motor reicht denke ich eine kopie des e-bay vertrages. gruß mo |
#8
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Hallo Mo,
welche Vorteile hat denn der IBS vom ADAC gegenüber der Zulassung beim WSA, mal abgesehen davon, dass die Zulassung beim WSA unbefristet ist und ich beim ADAC alle 2 Jahre bezahlen darf?
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#9
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Zitat:
ab 10 m3 muss das Boot in ein Binnenschiffsregister eingetragen werden. also schreib rein Verdrängung kleiner 1 m3.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#10
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Zitat:
Obwohl ich, seit ich Auto fahre, und das sind schon einige Jährchen, bald 30, ADAC-Mitglied bin und den Club auch insgesamt schätze, könnte ich bei diesen "Internationalen Bootsscheinen" des ADAC regelmäßig in die Luft gehen!!! Nochmal deutsch und deutlich: - der ADAC-Schein ist als Zulassung nicht mehr und nicht weniger wert wie die WSA-Zulassung - beide gelten im Ausland gleich - beide sind beim Bootsverkauf übertragbar auf den neuen Eigner Nur kostet der ADAC-Schein, wenn man ihn im Ausland braucht, alle zwei Jahre Geld für die Verlängerung, die WSA-Zulassung ist unbegrenzt gültig. Es gibt EIN Argument für den ADAC-Schein, nämlich, dass man in Kroatien in Marinas vielleicht Rabatt bekommt, dieses Jahr waren es angeblich 5%, und zwar nur in ACI-Marinas. Obs das nächstes Jahr noch gibt, weiß kein Mensch, vermutlich nicht mal die Kroaten. Grüße "Neptun" |
#11
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Zitat:
Ich will ja nicht widersprechen - - aber die Zulassung bei dem WSA ist kein internationaler Bootschein, sondern die Zulassung für die Kennzeichnung der Sportboote für die deutschen Binnengewässer. Im Ausland gilt dieses Dokument nicht als Eigentumsnachweis. Diese Zulassung wird in einem deutschen Zentralregister hinterlegt und wird beim Befahren von ausländischen Binnengewässern anerkannt. - aber die amtliche Registrierung und die damit verbundene Nummer sind beim WSA nicht übertragbar. Wie es bei den anderen Zulassungsstellen, wie ADAC und DMYV ist, kann ich nicht sagen. Christian
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#12
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Zitat:
die Zulassung des WSA wird doch (fast) überall anerkannt, auch auf ausländischen Küstengewässern. Einzige mir bekannte Ausnahme: Küstengewässer von Frankreich. Da brauchst du zusätzlich ein Flaggenzertifikat. Zitat:
wenn du ein Boot gebraucht kaufst, dass schon eine Nummer hat, kannst du die doch behalten, sogar, wenn dein Wohnort zu einem anderen Bereich des WSA gehört
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#13
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Zitat:
da liegst du zweimal falsch: 1. heißt die WSA-Zulassung zwar nicht "international...." aber sie ist international gültig und anerkannt, mit Ausnahme Frankreich/Küstengewässer, aber da braucht man das Flaggenzertifikat und da gilt auch der "internationale..." vom ADAC nichts 2. IST die WSA-Zulassung ÜBERTRAGBAR!!! Ich wohne im Bezirk des WSA Heidelberg, habe ein Boot aus dem Bezirk Schweinfurt gekauft, habe das Boot beim WSA Schweinfurt auf mich umgemeldet, fahre dieses Boot mit der WSA-Zulassung aus Schweinfurt, Kennzeichen "SW-....", auf mich umgemeldet, auf dem Main, auf dem Rhein bei Karlsruhe, in Kroatien, wo ich dieses Jahr auch kontrolliert wurde und keine Probleme damit hatte. Ich weiß von einem anderen, ähnlich gelagertem Fall in KA, schon von der WSP KA kontrolliert wurde und keinerlei Probleme hatten. Bitte hört mit diesen Latrinenparolen auf, ich habe doch die Erfahrungen schon selber gemacht und kenne Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Grüße "Neptun" |
#14
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Hallo Neptun,
ich stimme dir zu - die meisten Länder erkennen die WSA Zulassung an. Aber das bedeutet nicht, dass die Zulassung formaljuristisch Gültigkeit hat. Ich wurde vor zwei Wochen zum ersten Mal kurz hinter der dänischen Grenze kontrolliert. Ich muss dazu sagen, dass es mir zum ersten Mal passiert ist. Man interssierte sich weniger für mein Auto oder den Inhalt, sondern vielmehr für das neue Boot auf dem Trailer. Man(n) bat mich höflich um die Papiere und ich zeigte im guten Glauben den Beamten meine WSA Zulassung. Die haben sich die Beamten angesehen und mir wieder sehr höflich mitgeteilt, dass man das "Eignerbuch" einsehen wolle. Die WSA Zulassung sei zwar ein deutsches Dokument, es würde jedoch in Dänemark nicht als Eigentumnachweis anerkannt. Soviel zur internationalen Gültigkeit als Eigentumsnachweis. Zum Glück hatte ich die nötigen Dokumente bei mir. Auf meine Frage, was passiert wäre, wenn ich diese Dokumente nicht dabei gehabt hätte, bekam ich die Antwort, dass man das Boot zur Prüfung eingezogen hätte. Toll - soviel internationale Gültigkeit. Ist doch gut - oder ? Und nun zu deiner Übertragbarkeit. Vor 60 Tagen habe ich mein neues Boot angemeldet. Ich musste während der Anmeldeprozedur dafür unterzeichnen, dass ich das Boot beim Verkauf abmelde und mich auf einem eigens dafür gefertigten Formblatt verpflichten, die Nummer an das WSA zurück zu geben. Die Nummer sei nicht übertragbar. Hmmm. Auch gut - oder ? Vielleicht gehen die Uhren in Hamburg anders als in Heilbronn. Mag sein. Aber warum du mich beleidigst und meine Erfahrungen als Latrinenparolen bezeichnest - Hmmm ?? Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Forum von den Erlebnissen und Erfahrungen lebt. Das andere Leser vielleicht davon profitieren können. Aber der Nächste, der hinter der Grenze angehalten wird und auf zwei unerbittliche Beamte trifft, kann immerhin sagen - der Neptun, der aus dem Forum, der hat gesagt, dass das mit der WSA Zulassung so richtig ist. Hmmm. Toll - oder ? :5blindfol Ich war bisher auch deiner Meinung - bis - ja bis mir das an der dänsichen Grenze passiert ist. Und bei meinem alten Boot habe ich auch die Nummern übernommen - und bin seit 60 Tagen schlauer. Man lernt eben nie aus :wink: :wink: :wink: Christian
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#15
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@all
Hallo!
Habe ja mit meinem Thema ordentlich Wasser aufgeschäumt :wink: Danke Euch allen recht herzlich, habe mich aber jetzt für das WSA entschieden. Eigentumsnachweise werde ich schon erbringen, habe ja nichts illigales begangen. P.S. Hat jemand von Euch evtl. Blanko Kaufverträge oder Links dazu, am besten für Microsoft Word, könnte ich dann ausfüllen und unterschreiben lassen. Bevor ich mir da handschriftlich ein abbreche und sieht ja auch ärmlich aus! Gruß Frank |
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