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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 21.07.2006, 18:14
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thball thball ist offline
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Zitat von bootsboerse.at
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Noch so ein Erlebnis, ein Segler, ich wußte gar nicht, dass die so schnell und schleichend (weil man sie fast nicht hört) trotz Motorbetrieb sein können. Als wir von der Tankstelle in Mali Losinj weggefahren sind und Richtung Brücke unterwegs waren, machte ich eine kleine Kursänderung (ca 10 Grad nach rechts), also von hinten ein Segler an der rechten Seite an mir vorbeirauschte.
Meine Gattin hatte diesen gesehen, mir das gesagt, ich änderte den Kurs daraufhin wieder, sodass der Segler vorbei kam.

Das Problem wäre gewesen, dass der Segler vermutlich zuwenig Platz für irgendwelche Ausweichmanöver gehabt hätte, er aufgrund seines Gewichtes vermutlich nicht sofort stoppen hätte können, und das wäre fatal gewesen.

Gut, man könnte sagen, er hätte aufpassen müssen, da er von hinten kam, nur was nützt mir das?
Hallo Berny,

heute sind wir aber gemein zu Dir, aber:

Zwar besteht für den Überholer Ausweichpflicht (auch im "ausreichendem" Abstand), aber es gibt ja keine Vorfahrt - Du musst also den Kurs halten. Wäre zumindest eine Teilschuld...

Bei den Seglern sollte man (losgelöst der Vorschriften) auch nicht vergessen, dass viele Chartern und so nur einmal im Jahr (wenn überhaupt) 1-2 Wochen unterwegs sind. Bootsbeherrschung ist da sicher nicht perfekt. Habe da selbst Respekt vor unserer Gilde und fahre doppelt vorsichtig wenn ich im Hafen anderen Seglern begegne...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #2  
Alt 21.07.2006, 18:33
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Zitat von thball
Zwar besteht für den Überholer Ausweichpflicht (auch im "ausreichendem" Abstand), aber es gibt ja keine Vorfahrt - Du musst also den Kurs halten. Wäre zumindest eine Teilschuld...
Haben wir nicht alle irgendwann einmal gelernt, dass nur an Backbord überholt werden darf. HmHmHm. Und jetzt rauscht das Schiffchen einfach am Berny's Steuerbord Seite vorbei. Das kommt davon, dass einige Länder keinen Befähigungsnachweise von Schiffsführern verlangen.

Berny - der Bericht kann auch aus Dänemark kommen.
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Gruß Christian

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  #3  
Alt 21.07.2006, 23:27
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Zitat von HCC
Haben wir nicht alle irgendwann einmal gelernt, dass nur an Backbord überholt werden darf. HmHmHm. Und jetzt rauscht das Schiffchen einfach am Berny's Steuerbord Seite vorbei. Das kommt davon, dass einige Länder keinen Befähigungsnachweise von Schiffsführern verlangen.
Wo hast Du denn das gelernt? Es gilt zwar in engen Fahrgewässern Rechtsfahrgebot, aber ansonsten darfst Du überholen wie du willst, oder? Zur Not gibt es sogar die Möglichkeit sich über Schallsignale zu verständigen...
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  #4  
Alt 22.07.2006, 09:16
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Wo hast Du denn das gelernt? Es gilt zwar in engen Fahrgewässern Rechtsfahrgebot, aber ansonsten darfst Du überholen wie du willst, oder? Zur Not gibt es sogar die Möglichkeit sich über Schallsignale zu verständigen...
Na - dann steig doch noch einmal in deine Unterlagen füe den Erwerb des SBF See ein. Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur in engen betonnten Fahrwassern, sondern in allen betonnten Fahrgewässern. Und überholen darfst du auch nicht, wie du willst. Es wird nach den Regeln an Bb überholt (damit ist nicht deine Bb Seite, sondern die Bb Seite des zu überholenden Schiffs gemeint). Die Regel gilt sogar für englische Schiffe, obwohl die Linksverkehr auf ihren Straßen haben Nur, dass Bb auf Englisch "port side" heißt.
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