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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 24.07.2006, 20:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Jo, ich danke Herbert, du hast den Nagel auf den Kopft getroffen!
@dodl: nein, eben nicht ok, weil eben auch diese Dokumente nicht offiziell anerkannt werden, aber die Chance, wenn ein C statt dem I drauf ist, ist natürlich besser.
Und da hast du schon recht, der ICC ist amtlich.
Aber ich habe einen, da steht ein I drauf, und das stört mich, weil das C gibts erst sei vorigem Jahr!
Und wenn die in Hr draufkommen, dass es in Österreich beim ICC ein C gibt, dann kann es eben sein, dass alle, die einen ICC mit I haben, und bisher im Guten Glauben, weil eben so praktiziert, im FB1 unterwegs waren, die Draufzahler sind.
Und das sind sehr viele!

Aber wie gesagt, der Großteil unserer Schlauchler kommt gar nicht in den FB2, deshalb würde eben auch eine Lösung mit FB1 vollkommen ausreichen!

Also, Vorschläge, wie kann man die Petition anders schreiben?
Oder wer kennt eine kompetente Persönlichkeit des MSVÖ, der uns bei diesem Anliegen unterstützen würde?

Wie gesagt, es geht auch um alle Fahrschulen und deren Geschäft, wenn die einzige wirkliche Lösung darin liegt, das Kroatische Patent machen zu müssen!
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  #2  
Alt 24.07.2006, 21:12
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Ja logisch is bei dir ein I drauf, is ja auch ein Binnenschein.

Offiziell anerkannt - mein Gott dein Autoführerschein is ja eigentlich auch nicht "offiziell anerkannt". Ein SBF See auch nicht.

Und eine Übereinkunft in Bezug auf den ICC gibts ja sehr wohl. Alle die die ECE 40 "applied" haben, haben damit eine solche ratifiziert.

Es lässt sich ohne weiteres abklären, was der Uferstaat haben will.
Die Konsulate helfen da gern und die haben mir blitzartig zurueckgeschrieben, als ich wegen Italien anfragte. Und die sagen eben alle immer wieder "amtlicher Befähigungsnachweis des Wohnsitzstaates".

Es gab da ein paar Beschwerden der Engländer, weil die Franzosen die channel crosser ohne ICC teilweise abfingen und heimschickten.

Wennst ehrlich bist - es is eigentlich eh ganz einfach und klar, du willst nur genausowenig wie ich, den FB II zahlen
Und drum suchen wir seit Jahren nach Hintertürln.

cu
martin
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  #3  
Alt 24.07.2006, 21:14
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Berny Berny ist offline
Berny
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Hintertürl ist eben so eine Sache, ich könnte ja den Kroatischen Schein machen.

Aber warum sollte sowas nicht auch in Österreich gehen?

Und hier ist die derzeitige Lösung kontraproduktiv!
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  #4  
Alt 24.07.2006, 22:49
HCC HCC ist offline
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Eine durchweg positive Sache. Ich kann dazu nur gratulieren. Unabhängig davon, ob die Bitte jetzt im Sande verläuft oder nicht. Wenn du etwas bewegen willst, muss du etwas machen.

Stettig Tropfen ...
__________________
Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #5  
Alt 24.07.2006, 23:11
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Hallo Berny,

finde ich eine gute Sache dafür zu kämpfen ein adäquates Patent in A einzuführen wie unseren Sportboot See. Nur dass was Roland sagt würde ich auch rausnehmen: Ein Binnenpatent kann nicht an der Küste anerkannt werden. Ist ja auch nicht ein Problem der Praxis (Dein Schlaucherl fährst Du in HR sicherlich genauso gut wie in A) sondern eine Frage der Theorie. Diese sollte die üblichen Dinge aus den Bereichen Navigation, Rechtsvorschriften, Wetterkunde, Seemannschaft etc. behandeln und gut ist. Würde ich auch mitunterschreiben (wenn's was bringt aus D)
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #6  
Alt 25.07.2006, 06:46
marcus marcus ist offline
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ich kenn mich ja mit Euren scheinen nicht aus.
Aber letzten Endes soll dann als Endprodukt ein amtlicher Schein rauskommen, mit der Theorieprüfung (im Prinzip) von unserem Sportboot-Schein See und der Praxisprüfung, die Du auf einem Binnengewässer durchführen kannst.

Dann würde ich das so auch klar darstellen und die deutsche FS Sympotomatik als Vergeich dazu aufführen.
Aus Deinem Schriftstück geht das nicht draus hervor.

Und ob es geschickt ist, dass Du gleich soviel willst, mit Gesprächen mit Kroatien etc. glaube ich nicht. Du bist schreibst im Namem eines deutsch österr. Forums, d.h.Aussenpolitik (und darauf läuft es hinaus) ist nicht unser Metier.

Vielleicht kannst du ja auch die amtl. Begründungen für die deutschen unterschiedl. Scheine mit anführen

Last but not least, dass bei Charter-Yachten der SKS oder eine adäquate Befähigung verlangt wird, wird sich wohl nicht ändern.

mfg

Marcus
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  #7  
Alt 25.07.2006, 07:54
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Und eine Übereinkunft in Bezug auf den ICC gibts ja sehr wohl. Alle die die ECE 40 "applied" haben, haben damit eine solche ratifiziert.

martin
Warum schreibt dann Euer Minister
Zitat:
Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
ach so "applied" ist nicht ratifiziert !!!!!!!!!!!!!!!
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  #8  
Alt 25.07.2006, 08:57
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Hi Roland,

Wenn ich dem pdf glauben darf - wobei das eh schon wieder aktualisiert wurde, aber den Link find ich auf die Schnelle nicht - dann haben wir hier die 13er im Schifffahrtsgesetz, die 14er in der Schiffstechnikverordnung verankert.
Bei der 40er steht nur ein A fuer applied.

Dass ein Binnenpatent nicht gilt is logisch und richtig. Aber ich bezieh mich ja jetzt auf den ICC, also definitiv mit dem Zusatz C fuer "coastal".

Ich wuerd deshalb durchaus berny's Idee voll unterstützen, etwas zu tun. Aber nicht irgendeine "typisch österreichische Lösung" in der Art "Kann man nicht da und dort ein Auge zudruecken und uns in HR eventuell mit Binnenpatent fahren lassen". Erstens is es gerade in HR egal, weil man ohne grossen Aufwand das HR Patent kriegt und damit alle Probleme los ist.
Und weil es doch fuer die Zukunft wesentlich besser waere, gleich alle Missverstaendnisse auszuräumen und einen amtlichen, aufwands- und ausbildungsmässig etwa an eurem SBF See angelehnten FS anzubieten.

Aber da is vielleicht das Ministerium die falsche Anlaufstelle, sowas muessten Vereine und Bootsfahrschulen ausmachen.

cu
martin
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  #9  
Alt 25.07.2006, 09:09
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von dodl
Hi Roland,


...

Und weil es doch fuer die Zukunft wesentlich besser waere, gleich alle Missverstaendnisse auszuräumen und einen amtlichen, aufwands- und ausbildungsmässig etwa an eurem SBF See angelehnten FS anzubieten.

Aber da is vielleicht das Ministerium die falsche Anlaufstelle, sowas muessten Vereine und Bootsfahrschulen ausmachen.

cu
martin
Hi MartinD, genau das wäre der richtige Weg, denn dann könntet Ihr Österreicher auch anderswo in wunderschönen Küstenregionen fahren und nicht nur in HR. Aber das muß einfach anders aufgezogen werden, wie Du ja auch richtig sagst!

So, jetzt sage ich nichts mehr, denn es steht Euch Österreichern zu vor der eigenen Haustür zu kehren!
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  #10  
Alt 25.07.2006, 10:19
hobbycaptain
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Reden

den FB1 hats bei uns ja schon gegeben, warum gibts ihn jetzt nicht mehr ?
Dazu müssten doch die Fahrschulen was wissen ?
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  #11  
Alt 25.07.2006, 10:49
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Hi Roland,

Wenn ich dem pdf glauben darf - wobei das eh schon wieder aktualisiert wurde, aber den Link find ich auf die Schnelle nicht - dann haben wir hier die 13er im Schifffahrtsgesetz, die 14er in der Schiffstechnikverordnung verankert.
Bei der 40er steht nur ein A fuer applied.

Dass ein Binnenpatent nicht gilt is logisch und richtig. Aber ich bezieh mich ja jetzt auf den ICC, also definitiv mit dem Zusatz C fuer "coastal".

Ich wuerd deshalb durchaus berny's Idee voll unterstützen, etwas zu tun. Aber nicht irgendeine "typisch österreichische Lösung" in der Art "Kann man nicht da und dort ein Auge zudruecken und uns in HR eventuell mit Binnenpatent fahren lassen".Aber da is vielleicht das Ministerium die falsche Anlaufstelle, sowas muessten Vereine und Bootsfahrschulen ausmachen.

cu
martin
Hi Martin
JA das ist was für die Verbände, man sollte einen offenen Brief in einem Wassrsportmagazin veröffentlichen
Der link ist der von Berny (Posting #3)
Ich würde die Schweiz als Beispiel nehmen, die haben auch keine Küste aber einen schein dafür :-)
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  #12  
Alt 25.07.2006, 15:17
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Petition

Hallo Berny,

auch wenn ich selbst nicht betroffen bin, finde ich Deine Idee hervorragend, denn da muss was passieren.

Für ein Ministerium musst Du allerdings die Petition mit viel Bla-Bla ausfüllen, sonst verstehen die das nicht.

Gehe mal von unseren Ministerien aus, aber die sind wohl auch nicht anders.

Wieso sollte das nicht möglich sein ?

Gruß Erich
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  #13  
Alt 25.07.2006, 15:43
rotbart
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Frage an die Österreicher

Hi
ich habe mal die Bedingungen in Österreich und der Schweiz nachgelesen, in der Schweiz gibt es einen amtlichen Schein (B) etwas aufwendig aber es gibt ihn !

Und in Österreich gibt es doch den FB 2 da habt ihr doch alles was ihr braucht und mehr als zwanzig Meilen von der Küste weg, bewegt sich ja wohl nur eine verschwindend kleine Anzahl von Schlauchi's !

Ist der Wunsch der Binnenschein möge in Cro gelten vielleicht ein Wunsch der in die Geiz ist Geil Kategorie fällt

Dazu noch ein Zitat aus der IBN
Zitat:
Jeder Befähigungungsausweis (BFA) kann direkt erworben werden. So braucht es etwa für den Erwerb des „BFA-FB 4“ in keinsterweise den Nachweis eines anderer BFA wie etwa „BFA-FB 2 oder FB 3“. Ein österreichischer Staatsbürger kann rechtswirksam nur die oben genannten Patente oder Befähigungsausweise – diese vom ÖSV oder MSVÖ ausgestellt und jeweils von der Obersten Schifffahrtsbehörde bestätigt – erwerben oder das im jeweiligen Land gültige. So kann ein Österreicher an der italienischen Adria nur motorisierten Wassersport betreiben wenn er einen österreichischen Befähigungsausweis besitzt oder den entsprechenden italienischen Führerschein. Der alleinige Besitz des italienischen Führerscheins berechtigt ihn jedoch nicht motorisierten Wassersport in Österreich zu betreiben.
Nachtrag
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Damit würde die Petition auf die Forderung heruntergeschraubt, auf die gegenseitige Anerkennung von FB 2 , FB 3 und FB 4, gegenüber der Anerkennung des CRO Patentes, mit der Einschränkung, daß die österreichischen Regeln für das Fahrtgebiet (z.B. kleiner 20m) gelten.
und die Regierung tauscht eine Nullrunde dafür ein da A keine Küste hat kann ihr die Anerkennung des CRO Patentes wurscht sein.
DIE PERFEKTE LÖSUNG

Geändert von rotbart (25.07.2006 um 15:49 Uhr)
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