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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 12.11.2006, 19:23
Benutzerbild von Hansi
Hansi Hansi ist offline
Medline-Fahrer
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Hallo Sepp

auch von mir Glückwunsch zum HR- Patent
Jetzt steht dem Bootfahren in HR nichts mehr im Wege

Glückwunsch auch den anderen 3 en zum Schein



lg Hansi
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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  #2  
Alt 12.11.2006, 19:51
Benutzerbild von Käptn Klaus
Käptn Klaus Käptn Klaus ist offline
"SIR"
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Hallo Sepp,
gratuliere Dir zum bestandenen HR-Patent.


Hoffentlich treffen wir uns mal nächstes Jahr!!!
LG
Klaus
__________________
viele Grüße aus Oberbayern
SIR Käptn Klaus mit Crew

Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
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  #3  
Alt 12.11.2006, 20:22
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Gratuliere den dreien!

Zu Sam:
Deine Ausführungen in allen Ehren, aber sie sind nicht logisch!
1) Vermutlich beziehst du dich auf den Punkt, wo ein Kapitän eines Schiffes ein Patent vorlegen muss, wenn er keines besitzt. Das ist nichts neues, zumindest seit der letzten Novelle 2004. Daraus folgt, wenn ein Lenker eines Bootes kein gültiges Patent besitzt, so muss der das HR Patent machen. Daraus folgt nicht, dass jeder ein HR Patent machen muss !!!
2) Das bezüglich dem Autoführerschein kann so auch nicht stimmen, was ist mit einem Firmenfahrzeug, zB wenn ein Kroate in Österreich bei einer Baufirma arbeitet (und da gibt es sehr viele!!!), hat ein Firmenfahrzeug mit Österreichischem KZ, dann dürfte der in HR nicht mehr fahren ?
Das widerspricht den internationalen Gepflogenheiten, insbesondere der der EU, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Bestimmung in dieser Auslegung gültig sein kann, nochdazu wenn dies im Zuge der Annäherung zur EU verhandelt wurde.
Sehr wohl kann ich mir vorstellen, dass ein Kroate in so einem Fall eine beglaubigte Bestätigung des Firmeninhabers besitzen muss, um die Berechtigung zum Lenken nachweisen zu können, dass ist üblich, aber ein generelles Verbot ergibt keinen Sinn!
Oder was ist, wenn ein Kroate in Österreich wohnt, ein österreichisches Auto hat, darf er damit auch nicht in HR fahren ???

Wenn du diesbezüglich also wirklich Gesetzesquellen hast, die authentisch sind, dann bitte her damit!
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  #4  
Alt 12.11.2006, 20:28
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
Bodenseefahrer
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Sorry, das hätte ich jetzt fast vergessen:

__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #5  
Alt 12.11.2006, 21:13
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Beiträge: 10.543
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Hi Sepp u. Co`s !

Dir und den anderen Newbis alles alles Gute zur bestandenen Patensprüfung !!

LG und viel Freude und schönen Stunden auf den kroatischen Gewässern - Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #6  
Alt 12.11.2006, 21:31
Benutzerbild von HubiSepp
HubiSepp HubiSepp ist offline
HubiSepp
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Beiträge: 1.177
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An alle Gratulanten,

Vielen Dank für alle Danksagungen, freut mich sehr das es endlich vorbei ist.

Danke Danke Danke Danke

So und jetzt gehts so richtig los in HR

LG
Sepp
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  #7  
Alt 13.11.2006, 01:46
Benutzerbild von N8falke
N8falke N8falke ist offline
"Käpt'n" auf´m Trockenen
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Beiträge: 1.326
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Gratuliere neuer "Kapetan hrovatska"!
Und natürlich auch Deinen Mitprüflingen herzlichen Glückwunsch!
__________________
Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!!
Dein/Euer Manfred
____________________________________________
Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht.
Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus!
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  #8  
Alt 13.11.2006, 14:35
kelepaz
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Oder was ist, wenn ein Kroate in Österreich wohnt, ein österreichisches Auto hat, darf er damit auch nicht in HR fahren ???

Wenn du diesbezüglich also wirklich Gesetzesquellen hast, die authentisch sind, dann bitte her damit!
ein kroate darf in kroatien ein fahrzeug (auto) mit österreichischen kennzeichen nur dann bewegen, wenn er im besitz eines gültigen österreichischen führerscheins ist und in österreich einen festen wohnsitz hat.

ein kroate darf in österreich ein fahrzeug (auto) mit österreichischen kennzeichen in der ersten 6 monaten nach anmeldung des österreichischen wohnsitzes mit dem gültigen kroatischen führerschein bewegen, nach der frist von 6 monaten muss er einen gültigen österreichischen führerschein nachweisen können (muss die überschreibung rechtzeitig beantragen beim zuständigen verkehrsamt)

ich kann mir nicht vorstellen, daß ein kroate, mit dem kroatischen küstenpatent nicht auf anderen weltmeeren fahren kann?! das würde bedeuten, daß kein kroatischer skipper nach italien, slowenien oder grichenland fahren dürfte - ist ein schwachsinn!
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  #9  
Alt 13.11.2006, 14:45
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Beiträge: 10.300
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Danke, gehört noch geklärt, wie das mit Firmenfahrzeugen ist, also wenn ein Kroate ein Fahrzeug eines Österreichischen Zulassungsbesitzers fährt.
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  #10  
Alt 13.11.2006, 14:50
Benutzerbild von Fortnox
Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Danke, gehört noch geklärt, wie das mit Firmenfahrzeugen ist, also wenn ein Kroate ein Fahrzeug eines Österreichischen Zulassungsbesitzers fährt.

Nein gehört nicht geklärt, da wir kein Autoforum sind
__________________
MfG
Martin

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