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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 23.01.2007, 12:06
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yoker6660 yoker6660 ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von misch
Hallo Tom,

vielen Dank für Deinen Willkommensgruß.

Jetzt habe ich doch noch Fragen:

Muß ich in Kroatien tatsächlich eine deutsche Flagge am Boot haben? Ich dachte die Fahne darf man nur mit Flaggenzertifikat hissen.

Tut's nicht auch ein D-Schild?

Gruß Michael
Hi Michael,

auch von mir ein herzliches Willkommen!
Die Frage mit dem Flaggenzertifikat hab ich mir auch schon gestellt.
Dies ist bei meinen Theroriestunden in voller epischer Breite thematisiert worden. Wenn ich es noch richtig rekapituliere ist es so wie von Dir angesprochen. Du must über die Seiten des BSH ein Formular herunterladen und ein Flaggenzertifikat beantragen, da Du mit Deinem Boot ein "Stück" Deutschland bist. Sozusagen stellt Dein Boot eine Exklave von Deutschland dar, da ausländische Behörden nur (so mein Ausbilder) mit Deiner Genehmigung Dein Boot betreten dürften (ich bleibe hier im Konjunktiv da ich nicht weis, wie so etwas in der Realität gelebt würde).
Ebenfalls vermute ich, dass 99% aller Bootsbesitzer ein solches Zertifikat auch nicht besitzen (Wahrscheinlich wäre bei der dann zu erwartenden Papierflut der Regenwald noch mehr gefährdet).

Trotzdem würde mich die Meinung der anderen hier im Forum mal interessieren, bzw. ob sie schon jemals danach gefragt worden sind.

Grüße

Roland
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  #2  
Alt 23.01.2007, 12:21
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Das Flaggenzertifikat wird meines Wissens nur auf den französischen Küstengewässern verlangt.

In den anderen europäischen Staaten genügt die Anmeldung beim ADAC, WSA...

Das Führen der Nationalen und der Gastlandflagge ist für Schlauchis (so wie ich das sehe) kein Muss, sondern gehört zum "guten Ton"
Wobei ich den Standpunkt vertrete: Wenn ich keine Gastlandflagge habe, zeige ich auch keine Nationale
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  #3  
Alt 23.01.2007, 12:45
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Hallo Olaf,

was soll ich denn beim Wasser- und Schifffahrtsamt anmelden?

Letztes Jahr auf Korsika hatte keines der knapp 80 Schlauchbooten unterschiedlicher Nationalitäten (Franzosen, Italiener, Deutsche, Belgier, ...), einschließlich meinem, eine Flagge.

Ich will bei den Kroaten nichts falsch machen, da ich das erste Mal diese Jahr dort Urlaub machen möchte und mich überhaupt nicht auskenne.

Gruß Michael
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  #4  
Alt 23.01.2007, 13:56
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Zitat:
Zitat von misch
Hallo Olaf,

was soll ich denn beim Wasser- und Schifffahrtsamt anmelden?

Ich will bei den Kroaten nichts falsch machen, da ich das erste Mal diese Jahr dort Urlaub machen möchte und mich überhaupt nicht auskenne.

Gruß Michael
Hallo Michael
Dein Boot solltest du beim WSA anmelden... oder eben bei einer anderen Stelle. Du brauchst schliesslich ein "Nummerschild"

Aber die Zulassungsnummer brauchst du ja auch in Deutschland und nicht nur in Kroatien.

Das einzige, was du in Kroatien zustätzlich benötigst ist der Versicherungsnachweis für die Haftpflichtverischerung.

Geändert von OLKA (23.01.2007 um 14:00 Uhr)
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  #5  
Alt 23.01.2007, 14:30
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Hallo Olaf,

ich dachte in Verindung mit der Flagge muß ich noch was anmelden.

Mein Boot hat natürlich ein Kennzeichen.

Allzeits gute Fahrt

Michael

Geändert von misch (23.01.2007 um 14:46 Uhr)
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  #6  
Alt 23.01.2007, 15:17
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Hallo Michael
Wenn du mit deinem Boot an deinem Urlaubsort in Kroatien ankommst, gehst zum Hafenamt, Hafenkapitän und meldest dein Boot an. Dazu brauchst du den Zulassungsschein vom Boot, eine Versicherungsbestätigung über die Haftpflicht in kroatischer Sprache und den Reisepass. Das legst du dort vor und bekommst nach Bezahlung der Gebühren ( nehmen nur Kuna- zumindest auf Rab ) das Permit. Das Permit ist eine Plakette mit einer Nummer und gelocht nach Jahr und Monat.
LG Franz
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  #7  
Alt 23.01.2007, 15:20
Neptun Neptun ist offline
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Flaggenzertifikat

Hi,

das Flaggenzertifikat brauchst du im Regelfall nicht.

Nur für die französischen Küstengewässer brauchte man es bisher (2005?), wobei die aber inzwischen auch WSA/ADAC/DMYV/DSV - Zulassung akzeptieren (sollen), nur, ob das der französische Waschpo weiß?

Es ist so, dass das Flaggenzertifikat quasi eine "höher" eingestufte Zulassung (= amtlicher Ausweis für Seeschiffe mit der Berechtigung zur Führung der Bundesflagge) ist als die vom WSA (= amtliches Kennzeichen) oder ADAC oder DMYV oder DSV (= amtlich anerkannte Kennzeichen).
Beim Flaggenzertifikat muss man sein Eigentum am Boot nachweisen, bei den anderen Zulassungen nur glaubhaft machen, d.h., dass man im ersteren Fall Originale bzw. amtlich beglaubigte Kopien mit einreichen muss, im zweiten Fall nur unbeglaubigte Kopien, um ein Beispiel zu nennen.

Aller klar?

Grüße
"Neptun"
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  #8  
Alt 23.01.2007, 12:47
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Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
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Ganz wichtig ist es die Rubberdogs Flagge zu zeigen
Ansonsten Gastlandflagge über der Nationalflagge...
In HR hab ich Gastland und Nationalflagge, evtl. kommt ein zweiter Flaggenstock dieses Jahr dazu um die orange Flagge festzumachen

Gruß Carsten
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