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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Also bei uns in A ist das so, wenn da ein D mit einem D zusammenfährt, gilt immer noch das Recht von A !!!! Ich denke mal, das ist in den Hoheitsgewässern eines Ausländischen Staates ebenfalls so, außerhalb der 12 SM-Zone bist vermutlich eh nicht unterwegs ! Wenn doch, dann ist wiederum die Versicherung wichtig. |
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#2
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Zitat:
prinzipiell ja schon, aber trotzdem können Schadensersatzforderungen auch in D eingeklagt werden nach deutschem Recht. Ich leite es mal aus unserer Zivilprozessordnung ab: § 13 Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt. Hoffe mal, dass es auch stimmt, aber wir haben ja noch Juristen im Forum. Strafrechtlich ist auch so eine Sache. Habe jetzt nicht unbedingt Lust auch noch in der StPO zu blättern, aber auch da bist Du von Straftaten, die Du als D im Ausland machst nicht unbedingt "geschützt". Strafen aus dem Ausland können m.W. jedoch bei einem dt. Strafverfahren angerechnet werden. Ordnungswidrigkeiten sind natürlich außen vor. Aber vielleicht kann sich dazu auch noch ein Jurist äußern...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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