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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Zitat:
Naja, so einfach ist das eben nicht, weil: Wo steht das im Gesetz ???? Und vorallem, welche Befähigung für was ? Und letztendlich, welche Befähigung wird in HR verlangt ? Deswegen, weil es Scheine für FB2 aufwärts gibt, heißt das noch lange nicht, dass ein Binnenpatentler "nicht zum Lenken des Wasserfahrzeugs befugt ist". Weil genau diese Bestimmungen gibt es nirgends (weder in A noch in HR) ! Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Patente von MSVÖ und ÖSV als amtliche Patente anerkannt werden, und das auch nur in A. Und hier sind wir wieder (trotz 17ten mal) beim Anfang angelangt: Es gibt keine eindeutige Regelung ! Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen! Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues ) Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ? |
#17
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Zitat:
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LG Michael |
#18
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Schein
@Bootsbörse
Zitat:
weltweit angenommen werden. Zitat:
@MichaelH Zitat:
Nicht alle Charterboote in Kroatien brauchen Funk. Dies hängt mit der Zulassung des Bootes zusammen. Da normalerweise der Seefunk immer extra ist muß man diesen auch extra machen. Jetzt ist halt GMDSS aktuell und den bieten viele an. FB II und Seefunk / SBF und Seefunk ist OK Die Kroaten haben da eine gute Lösung, Küstenpatent inkl. Seefunk. Ob ein Land einen Schein annimmt oder nicht liegt in deren ermessen und nicht im Ösiland. Kroatien wollte vor 2 ?? Jahren für ihre Küstengewässer das HR Patent vorschreiben, ist aber nix georden. Sie könnten es "NUR" für Charterboote vorschreiben den die fahren alle unter HR Flagge. Als Seefahrtsschule (HR Patente) kann ich nur eines schreiben. Jeder Neueinsteiger sollte über Patente SBF/FB II + und HR Patent informiert werden nur so kann er den für sich besten Schein erwerben. Wir haben kein Interesse den "Kunden" falsch zu informieren, entscheiden welches Patent er machen möchte muß er dann selbst. Es ist nicht korrekt zu schreiben das nur das HR Patent in HR gilt. Genauso falsch ist die Behauptung vieler Österreichischer MSVÖ Ausbildungsstätten, das das HR Patent nur in Kroatien gilt und die Versicherungen nicht zahlen.
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Gruß Herbert |
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