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  #1  
Alt 21.06.2007, 18:05
helge
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Fricky, wozu das Geld ausgeben wenn du damit gar nicht fahren darfst?

Wenn dein Boot in Deutschland zugelassen ist, müssen die Positionslampen BSH-Zulassung haben, auch wenn du sie nicht benötigst oder eingeschaltet hast. Übrigens kann man dich im Ausland ebenso verwarnen und "abzocken", weil auch dort dann für dich hiesige Vorschriften gelten.
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  #2  
Alt 21.06.2007, 20:31
fricky fricky ist offline
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Zitat:
Zitat von helge
Fricky, wozu das Geld ausgeben wenn du damit gar nicht fahren darfst?
heisst das, ich darf auch im Ausland nicht damit fahren? dachte, das gilt nur für Deutschland.

Aber prinzipiell find ich diese Art der Befestigung gar nicht schlecht, grade wenn man keinen Geräteträger hat.


Gruss, Fricky.
--
__________________
Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch
derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom
Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig.
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  #3  
Alt 21.06.2007, 21:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von fricky
heisst das, ich darf auch im Ausland nicht damit fahren? dachte, das gilt nur für Deutschland.

Aber prinzipiell find ich diese Art der Befestigung gar nicht schlecht, grade wenn man keinen Geräteträger hat.


Gruss, Fricky.
--
Sie ist zwar 'ne schicke Idee, aber in EUROPA (bzw. überall wo SOLAS bekannt ist) nicht zugelassen.

(A) die Lampen sicht sicher nicht zertifiziert, sonst stünde es da (hat werbewert)
(B) die Anordnung der Lampen ist nicht korrekt

Sorry
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  #4  
Alt 21.06.2007, 22:09
Benutzerbild von Mutti
Mutti Mutti ist offline
Mutti
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hmm.....

also fahre ich ein kleines Boot dass nur eine Rundumleucht benötig und zur Not auch eine Taschenlampe bei Nacht und Unsichtenwetter reicht
!!!
muss dann die Taschenlampe auch BSH-Zulassung haben????

studiert ihr Gesetze ,ich gehe Bootfahren


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Gruß Harry


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  #5  
Alt 22.06.2007, 09:56
fricky fricky ist offline
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da frage ich mich schon, warum das dann hier in DE von einem Deutschen Händler verkauft wird.

Wer ist denn da die Zielgruppe? Kenianische Schlauchbootfahrer, die ihre Boote in Botswana Burundi angemeldet haben, und damit in chinesischen Gewässern zum Angeln wollen?

Na egal, das mit der fehlenden Zulassung dachte ich mir fast, aber bei der Lampenanordnung war ich mir nicht so sicher. Ich dachte, bei unter 12m weisses Rundumlicht und Positionslichter, oder weisses Rundumlicht und Zweifarbenlaterne, und unter 7m kann auch weisses Rundumlicht und Positionslichter genommen werden. Oder gilt die Regelung von unter 12m nicht für die unter 7m? Dann passt es natürlich so nicht.

Was die "Freiheitsstatue" betrifft, so ist das wohl so eine Sache mit der Not.
Es heisst immer, zur "Not" nehm ich halt dann eine Taschenlampe. Gemeint ist damit (mit der Not) meistens, wenn man sich mit der Planung des Trips zeitlich verhauen hat und dann in die Dunkelheit kommt. Klar ist das dann immer noch besser als gar nichts, ich denke aber, dass das bei einer Kontrolle nicht als "Notstand" zählt, und man vermutlich ordentlich zur Kasse gebeten wird.

Es liegt ja in der Verantwortung des Bootsführers, wenn er schon genau weiss, dass er keine vorschriftsmässige, Beleuchtung hat, seine Trips so zu planen, dass er nicht in die Dunkelheit kommt. Was anderes ist es sicher, wenn man aufgrund von Unwetter, Motorschaden oder ähnlichem gezwungenermassen in die Dunkelheit gerät. Denke, da wird sicher keiner was sagen.

Ansonsten; ja klar, ich geh natürlich schon auch Bootfahren, bin auch schon in die Nacht gefahren, weil ich mich verplant hatte. Ich studiere nicht die Gesetze, aber ich mache mir schon meine Gedanken. So ganz sinnlos sind die Regelungen ja auch wieder nicht.

Gruss, Fricky.
--
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  #6  
Alt 22.06.2007, 10:11
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von fricky
da frage ich mich schon, warum das dann hier in DE von einem Deutschen Händler verkauft wird.
--

das kann ich Dir schon erklären - weil die deutschen (Behörden) in der Beziehung spinnen und genau die Lichter, die weltwiet erlaubt sind, nicht anerkennen.
Es soll aber auch Leute geben, denen das egal ist, die auf deutschen Gewässern nicht fahren, und die kaufen das dann, montieren es auf ihr Boot und benutzen es dann überall anders .
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  #7  
Alt 22.06.2007, 15:05
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von fricky
da frage ich mich schon, warum das dann hier in DE von einem Deutschen Händler verkauft wird.
--
Ja, stimmt schon die Anbringung der Lichter ist weder für See noch für Binnen richtig und ohne BSH Zulassung nicht gestattet.

Aber andererseits, für den guten Willen auf einem Boot wo man mit der korrekten Beleuchtung ohnehin Probleme hat....? Besser gesehen als ganz ohne Lampe wird man auch damit und eine einzige BSH Funzel kostet mehr als hier das ganze Paket. und besser als ne Taschenlampe ist es auch. Hält zwar weder vor penibler Waspo und schon gar nicht vor rotbart stand, aber ich nehme an, wenn man dieses Ding dranschraubt plant man ja auch keine Kanalüberquerung nachts. Und wenn man tagsüber in einen starken Schauer kommt und schnell in die nächste Bucht oder Hafen läuft, ist´s bestimmt besser wie nix.

Aber in Deutschland kannst alles verkaufen (außer Drogen und Waffen), der Besitz ist nicht strafbar. Du bekommst ja auch Radarwarner oder sogar Lichtorgeln fürs Auto.
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gregor
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  #8  
Alt 22.06.2007, 15:38
rotbart
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Na nu
die Beleuchtung ist doch kein Spielzeug des BSH, die Beleuchtung soll dafür da sein, DAS IHR GESEHEN WERDET so etwas soll schon Leben gerettet haben !

Und lest doch mal unten nach !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
(Quelle : BSH)

und natürlich eine vernünftige Lampe ist mal wieder zu teuer, wie die Schwimmweste und natürlich der Führerschein sowieso


warum die Lampe so ist wie sie ist hat einen optischen Grund und deswegen ist sie halt etwas teurer. Das sie in Wirklichkeit noch viel zu billig ist, das merkst Du spätesten dann wenn es mal ernst wird.
Angehängte Grafiken
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