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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#46
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Ich finde ganz ehrlich gesagt diesen letzten Beitrag "panne".
Außer sch****hausparolen nix nennenswertes Und den bekommst mal zurück Anhand der Schreibfehler nehme ich aber an, das Du Dich wirklich sehr aufgeregt hast Am besten ist der Bogen den Du zum Papst gespannt hast |
#47
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Dann nen mir doch mal einen Grund warum ein Womo Steuerbegünstigt sein sollte? Mein Geländewagen ist es doch auch nicht (mehr). Ach ja, ich kann meinen Geländewagen ja auch so nutzen... Allerdings bräuchte ich keinen wenn ich keinen Wohnwagen hätte... Also, warum sind Wohnmobilfahrer anders zu besteuern als Wohnwagenfahrer (die für PKW und Wohnwagen Steuern zahlen müssen) ????
Entweder hab ich den Knall verpasst oder Wohnmobilfahrer sind so wichtig das sie eine Ausnahmestellung brauchen... Ich bin für Gleichberechtigung, bei Steuer und bei Stellplätzen Carsten Zitat:
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#48
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Hallo Bubble,
glaube schon, dass ich mitreden darf denn ich zahle auch Steuern!!! Habe aber auch nichts gegen "echte oder unechte" Womo-Fahrer! Finde aber trotzdem, dass die Einführung einer Steuer nicht ungerechtfertigt ist. Aber wie dem auch sei, da hast Du schon recht - darüber zu diskutieren ist müssig. Die Steuer kommt sowieso ob hier noch was gespendet wird für einen (aus meiner Sicht) aussichtslosen Prozess oder nicht. Aber zu Deinem fäkalen Intermezzo: Segeln tust Du nicht, oder? Abgesehen davon, dass ich bislang noch nie an eine gebührenpflichtige Absauganlage gekommen bin finde ich das Ablassen auf hoher See nicht unbedingt schlimm. Ich weiss jetzt nicht ob man das mit dem Ausleeren von Chemieklos vergleichen kann. Kenne keinen, der in seinen Fäkalientank irgendwelche Zusätze zugibt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#49
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Zitat:
du irrst. Beim Seglern werden zukünftig die größtmögliche Segelfläche versteuert. Es wird ja schließlich Windenergie verbraucht, die man anderswo nutzen könnte. Die größtmögliche Segelfläche entscheidet dann ein Gesetz. Damit kommt dann ein Optimist so auf 15 Quadratmeter. Gruß Hans |
#50
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Bald werden auch Boote nach Motorgröße versteuert.Da Wett ich drauf.
Gruß Olli1 |
#51
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Hallo zusammen
Ich wollte eigentlich nichts in diesem Faden schreiben, aber irgendwie habe ich nur zwei andere Möglichkeiten. So: oder so: Was die Steuer anbetrifft, fände ich persönlich die Variante 2 Fahrzeuge, 1 Kennzeichen, teuerstes versteuern am gerechtesten. Zitat:
Außerdem gibt es eine zunehmende Anzahl größerer Stellplätze, wo auch Gespanne gern gesehen sind (stehen in diversen Stellplatzführern). Ich bin selber 15 Jahre WoWa-Gespann gefahren, bevor ich auf Klein-WoMo umgestiegen bin. Ich kenne also beide Seiten und habe bisher nur ein Negativerlebnis mit WoWa-Fahrern gehabt: kleiner Stellplatz für 10 WoMo´s. 2 WoWa-Gespanne stehen hintereinander quer zur Parkordnung und blockieren alle 10 Stellflächen. Ich glaube kaum, das jeder die 5-fache Tagesgebühr am Automaten entrichtet hatte. Sie waren jedenfalls nicht bereit, die Hänger abzukuppeln und sich platzsparend hinzustellen. Es hätten ja noch 6 verhasste WoMo´s kommen können und sich daneben stellen und die "Gartenzwerg-Idylle" stören. Nach diesem Erlebnis und vielen Beiträgen hier weiß ich eins, das hier mit WoWa-Fahrern ist für mich Geschichte. Punkt. Wenn mir das nochmal passiert, Ordnungsamt und wenn dort niemand mehr ist gibt es ja auch noch die Polizei. Grüße aus Thüringen |
#52
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Hallo Freunde,
das Ganze für und wider hier ist doch sinnlos. Um auf Stefans Bitte am Anfang zurückzukommen Aufruf Spende und Klage gegen das Wohnmobilsteuergesetz möchte ich hier doch hervorheben, das es in erster Linie gegen die teils rückwirkend angepaßte allgemeinen KFZ-Steuern von WOMOs geht, die der Bundestag beschlossen hat. Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll? Bisher waren ja die WOMOs kaum besteuert. Nun ist eine Anpassung an andere KFZ und damit eine veränderte Besteuerung durch den Bundestag beschlossen worden, die aus meiner Sicht nur vom Bundestag widerrufen werden kann. Da der Bundestag vom Volke gewählt wird, kann eine Änderung der Steuergesetzgebung nur durch eine Änderung bei den nächsten Wahlen bewirkt werden. So einfach ist das. Ich sehe daher in einer Klage keine Chancen, es sei denn es würde sich eine stichhaltige Begründung in einem Besteuerungsfehler ergeben. Der dürfte aber nicht vorliegen da es sich bei dem WOMO um ein allgemeines Straßenfahrzeug handelt. |
#53
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
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Richtig es handelt sich nicht um eine neue Steuer, sondern um die Abschaffung einer Vergünstigung (= Subvention) Und das ist modern und in einer globalisierten Welt gewollt ( Merkel/Westerwelle) UND RICHTIG |
#56
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Kaufe Wohnmobile, kaufe Wohnmobile, kaufe günstige Wohnmobile!!!!!!!
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